Barrierefreies Reisen

Für Menschen mit Behinderung und hilfsbedürftige Gäste haben wir ein spezielles Servicekonzept entwickelt – in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1107/06 über die Rechte von behinderten Fluggästen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität.
Auf direkten Flügen von und nach USA wurde unser Servicepaket für Gäste mit eingeschränkter Mobilität beziehungsweise Sinneswahrnehmung auf die Verordnung 14CFR, DOT382 abgestimmt.

So reservieren Sie

Bitte buchen Sie Ihren Flug bis spätestens 48 Stunden vor Abflug und teilen uns mit, welche Art von Unterstützung Sie benötigen, damit wir Ihr individuelles Service-Paket schnüren können.
Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung oder körperlicher Beeinträchtigung können aus Flugsicherheitsgründen in manchen Reihen nicht jeden Sitz wählen (beispielsweise am Notausgang). Einige Gangsitze sind mit klappbaren Armlehnen ausgestattet – erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchung nach diesen Sitzplätzen.

Schriftlich per Formular

Bitte informieren Sie uns per Formular über Ihren Betreuungsbedarf und gegebenfalls die Mitnahme Ihrer eigenen Mobilitätshilfen.

Telefonisch

Buchen Sie über das Service Center. Bitte weisen Sie das Call Center Personal auf jegliche Besonderheiten hin. 

Fluggäste mit Rollstuhl und anderen Hilfsgeräten oder -mitteln

Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf und gegebenenfalls die Mitnahme Ihrer eigenen Mobilitätshilfen inklusive Maße, Gewicht und Besonderheiten (beispielsweise faltbar, Sportrollstuhl, E-Rollstuhl) bis 48 Stunden vor Abflug an:

Der Transport von bis zu zwei Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken oder andere Art von Gehhilfe) pro Fluggast mit eingeschränkter Mobilität ist bei Austrian Airlines kostenlos.

Bitte beachten Sie

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, benötigen wir bei der telefonischen Anmeldung insbesondere folgende Informationen:

Grad der Mobilitätseinschränkung

Bitte geben Sie uns vorab bekannt, bis zu welchem Grad Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Drei internationale Rollstuhl-Einstufungen helfen Ihnen dabei, den Grad Ihrer Behinderung richtig einzustufen.

Rollstuhl-Kategorie Beschreibung WCHS – Wheelchair Steps Der Gast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. WCHR – Wheelchair Ramp Der Gast braucht den Rollstuhl nur, um längere Gehwege zu überbrücken; Treppensteigen ist selbständig möglich. WCHC – Wheelchair Cabin Seat Der Gast braucht immer einen Rollstuhl, kann sich ohne fremde Hilfe nicht in der Kabine bewegen – es wird ein eigener Rollstuhl mitgeführt.

Gewicht und Maße

Für bestimmte Strecken oder Flugzeugtypen gelten restriktivere Maße/Gewichtlimitierungen. Senden Sie uns daher vor Ihrer Buchung die gewünschten Flugdaten, Länge/Breite/Höhe und das Gewicht der Mobilitätshilfe, sollte Ihr Rollstuhl folgende Werte überschreiten. Gerne überprüfen wir die Verlademöglichkeit.

  • Maße: max. 130 x 85 x 70 cm
  • Gewicht:  max. 80 kg

Services

Am Flughafen

An allen Flughäfen stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter oder Vertragspartner zur Verfügung. Kostenloses Rollstuhlservice bieten wir bei Abflug und Ankunft an. 

Bitte melden Sie sich spätestens 60 Minuten vor Abflug am Check-in Schalter - dies gilt auch wenn Sie bereits Online eingecheckt haben, so können wir ein ideales Service sicherstellen. Gerne können Sie Ihren zusammenklappbaren Rollstuhl bis zum Abfluggate benützen. Am Check-in wird der Rollstuhl mit einem „Delivery at Aircraft“ Gepäckanhänger versehen. Er wird direkt beim Flugzeug verladen.
Für batteriebetriebene Rollstühle kann es aus Sicherheitsgründen Einschränkungen geben.

Auf den Flughäfen gibt es unterschiedliche Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fluggäste - je nach lokalen Gegebenheiten. Es kann vorkommen, dass Sie den Rollstuhl wechseln müssen, um vom Flughafen ins Flugzeug zu gelangen. Beachten Sie bitte, dass das Ein-/Aussteigen auf selber Ebene nicht an allen Flughäfen sichergestellt werden kann, die wir anfliegen. Das Flugzeug wird auf dem Vorfeld geparkt und das Ein-/Aussteigen erfolgt über eine Treppe.

An Bord

Fast alle Sitzplätze verfügen über bewegliche Armlehnen, die Ihnen den Zugang zu Ihrem Sitzplatz erleichtern. Wenn Sie eine Sitzschale am Sitzplatz befestigen möchten, müssen wir diese aus Sicherheitsgründen vorab prüfen lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Special Cases Desk.

Grundsätzlich können Sie einen nach Ihren Bedürfnissen entsprechenden Sitz frei wählen. Aufgrund von Sicherheitsvorschriften kann es dazu Einschränkungen geben, so können wir Ihnen z. B. Sitzplätze am Notausgang nicht anbieten.

Am Zielflughafen

Bei Ihrer Ankunft am Zielflughafen erhalten Sie Ihren Rollstuhl entweder sofort nach dem Aussteigen oder am Gepäckförderband. 

Bitte beachten Sie, dass auf den folgenden Flughäfen die Auslieferung Ihres Rollstuhls direkt nach dem Aussteigen nicht möglich ist: Billund, Cagliari, Catania, Hannover, Nürnberg, Olbia, Palermo, Stuttgart.

Aufgrund von Engpässen kann es bei der Ausgabe zu geringfügigen Wartezeiten kommen. Das lokale Airport Rollstuhlservice erwartet Sie nach Ankunft des Flugzeuges und hilft Ihnen auf dem weiteren Weg. 

Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung

Um die ideale Betreuung sicher zu stellen, teilen Sie uns bitte Ihren Betreuungsbedarf bis 48 Stunden vor Abflug mit. Bei einer telefonischen Ticketreservierung weisen Sie bitte vor dem Abschluss der Buchung auf Ihre Bedürfnisse hin, ebenso wie bei einer Buchung im Reisebüro. Nach Abschluss einer Onlinebuchung können Sie Ihren Betreuungsbedarf auch online anmelden .

Unsere Gäste mit eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen benötigen kein ärztliches Attest für die Reise.

So reservieren Sie

Gästen mit Hör- oder Seheinschränkung, die ihren Unterstützungsbedarf angemeldet haben, bieten wir:

  • Hilfeleistungen wie Begleitung am Flughafen, falls gewünscht
  • Separate Information bei Flugunregelmäßigkeiten
  • Separate, persönliche Sicherheitseinweisung an Bord
  • Unsere Mitarbeiter sind Ihnen auch an Ihrem Zielort oder beim Umsteigen gerne behilflich. Sie werden bis zum Ausgang des Flughafens oder zu Ihrem Anschlussgate begleitet.

Fluggäste mit geistiger oder intellektueller Einschränkung

Die Wege auf Flughäfen können kompliziert und lang sein, es kann zu Orientierungs- und Verständigungsschwierigkeiten kommen. Sicherheits- und Zollkontrollen können ebenfalls Stress auslösen.

Während des Fluges muss der Fluggast den Sicherheitsanweisungen der Crew Folge leisten.

Die Belastbarkeit einer Person mit einer geistigen Beeinträchtigung sollte nicht überschätzt werden. Bei speziellen Beeinträchtigungen, die zu Gedächtnis- oder Orientierungsverlusten führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der Passagier die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. Wenn der Fluggast ohne Betreuung von Bord geht, kann es dazu führen, dass er/sie am Flughafen die Orientierung verliert und sich zunehmend in einen Zustand der Verwirrung hineinsteigern könnte. Sollte für den Fluggast eine solche Gefahr bestehen, empfehlen wir dringend die Mitreise einer Begleitung.

Assistenzhunde

Wenn Sie beabsichtigen Ihren ausgebildeten Assistenzhund mit auf die Reise zu nehmen, teilen Sie uns dies bitte bereits bei Flugbuchung mit. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Hund mit in die Kabine nehmen zu können.

Viele Länder haben strenge Impfvorschriften für Tiere. Falls Papiere oder erforderliche Nachweise fehlen, kann das Zielland Ihrem Hund die Einreise verweigern. In manchen Ländern bestehen Einfuhrbeschränkungen für Tiere, Assistenzhunde eingeschlossen. Bitte überprüfen Sie dies bereits im Vorfeld 

Behindertengerechte Ausstattung an Bord

Die Mehrheit unserer Langstreckenflugzeuge und unsere Airbus-Flotte sind mit behindertengerechten Toiletten ausgestattet. Auf Boeing 777 und 767 ist ein Bordrollstuhl standardmäßig an Bord, damit Sie leichter die Toilette aufsuchen können.

Wenn wir mindestens 48 Stunden vor Abflug Bescheid wissen, können wir Ihnen den Bordrollstuhl auch auf unseren anderen Flugzeugen zur Verfügung stellen.

Unser Kabinenpersonal hilft gerne:

  • beim Vorbereiten des Essens
  • beim Gebrauch des "On Bord Rollstuhls" bis zur Toilette
  • für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen bis zur Toilette
  • beim Verstauen von Handgepäck und Behelfsmitteln
  • in der Kommunikation mit Fluggästen, die in ihrem Sehvermögen bzw. Hörvermögen eingeschränkt sind

Brauchen Sie darüber hinaus Unterstützung? Dann benötigen Sie eine Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Begleitpersonen

In einigen Fällen ist es notwendig, eine Begleitperson auf Ihren Flug mitzunehmen.

Sie brauchen eine Begleitperson:

  • wenn Sie die Sicherheitsanweisungen unseres Bordpersonals nicht verstehen.
  • wenn Sie sich im Evakuierungsfall nicht selbst helfen können.
  • wenn Sie Hilfestellung wie zum Beispiel beim Essen oder auf der Toilette brauchen.

Die Sonnenblume der nicht sichtbaren Einschränkungen

Austrian Airlines ist eine Kooperation mit Hidden Disabilities Sunflower eingegangen.

Die Sonnenblume ist ein diskretes Mittel, das unsichtbare Einschränkungen sichtbar macht. So machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie eventuell Hilfe oder etwas mehr Zeit benötigen. Bitte nehmen Sie dabei zur Kenntnis, dass die Sonnenblume Ihnen keinen zusätzlichen Service garantiert. Dennoch unterstützen wir sie so gut wie möglich, damit sie entspannt reisen können.

Bequemer buchen mit FREMEC - der Frequent Traveller's Medical Card

Für Vielflieger mit eingeschränkter Flugreisetauglichkeit bieten wir die „Frequent Traveller's Medical Card" (FREMEC) an. Sie vereinfacht Ihre Flugvorbereitung und ersetzt das sonst für jeden Flug notwendige medizinische Betreuungsformular. Wenn Sie sich für eine FREMEC interessieren oder eine medizinische Hilfeleistung anmelden wollen, dann klicken Sie bitte auf „Medizinische Flugfreigabe“.

Verstöße gegen die Verordnung

Bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität wenden Sie sich bitte an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Telefon: +43 1 5050707 740 (Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr)
www.apf.gv.at/de/flug.html

US-Regelung 14CFR, DOT382 auf den direkten Flügen von der bzw. in die USA

Diese Regelung gilt für alle Flüge, die an einem US-Flughafen beginnen oder enden. 

Bei Problemen während Ihrer Reise fragen Sie bitte nach einem unserer speziell ausgebildeten Ansprechpartner, dem Complaint Resolution Official (CRO). Dieser Mitarbeiter hat Kenntnis über die geltenden Vorschriften der US-Behörde und kümmert sich um Ihre Anliegen.

Unsere CROs stehen Ihnen an all unseren US-Zielen und in Wien  zur Verfügung.

Erreichbarkeit des CRO

  • Wien: +43 51766 1000 (Callcenter leitet Ihre Anfrage an den CRO weiter)
  • USA:  +1 800-843-000 (Callcenter)

Kontakt

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Sie erreichen unseren Special Cases Desk per E-Mail1 oder per Fax an +43 5 1766 51043.

1 Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, Austrian ist aus rechtlichen Gründen zur Weitergabe verpflichtet
Die E-Mail-Kommunikation mit den Lufthansa Group Airlines ist nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies insbesondere beim Versand von personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Kontaktdetails oder Reiseinformationen, und vermeiden Sie ihre Nennung vor allem im Betreff.