Medizinische Flugfreigabe
Passagieren mit gesundheitlicher Belastung raten wir grundsätzlich, sich mit ihrem behandelnden Arzt abzustimmen, um ihre Flugtauglichkeit abzuklären.
Medizinische Abklärung und Flugtauglichkeit
Wir bitten Fluggäste vor Flugantritt ärztlichen Rat einzuholen
- Nach größeren Operationen
- Nach Spitalsaufenthalten
- In den ersten Wochen nach Auftreten einer gravierenden Krankheit
- Bei Fluggästen, die an Bord liegend transportiert werden
- Bei Fluggästen, die zusätzlichen Sauerstoff oder andere medizinische Geräte an Bord brauchen
In diesen Fällen schreiben Sie bitte unbedingt an unseren Special Cases Desk.
Folgendes Formular liefert die Basisinformation für die medizinische Flugfreigabe. Bitte lassen Sie diesen von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.
Keine medizinische Flugfreigabe ist erforderlich
- für Gäste mit Behinderung, die seit Geburt oder bereits über einen längeren Zeitraum unverändert besteht.
- für Gäste, die wegen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates (entzündlich oder degenerativ) als Folge von Krankheit (z. B. MS, Glasknochenkrankheit) auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind.
- für Gäste mit leichten Formen von chron. obstrukt. Bronchitis und Asthma, die ohne Anfälle verlaufen, mit eigenen Medikamenten gut behandelt sind und Ihr Arzt es nicht für nötig erachtet, dass Sie an Bord Sauerstoff verabreicht bekommen
- nach einem Herzinfarkt, der mehrere Wochen zurückliegt und komplikationslos verlaufen ist; vorausgesetzt der behandelnde Kardiologe äußert keine Bedenken.
Aufgrund von geltenden Sicherheitsvorschriften in manchen Ländern empfehlen wir Ihnen, ein ärztliches Attest für Herzschrittmacher oder implantierte Metallteile (z. B. künstliche Gelenke) mit sich zu führen. Informieren Sie immer vorab den Angestellten bei der Sicherheitskontrolle.
Flugkrankentransport
Ein Flugkrankentransport wird abgelehnt,
- wenn für erkrankte Personen aufgrund ihres schlechten Allgemeinzustandes eventuell medizinische Komplikationen während des Fluges zu erwarten sind.
- wenn eine medizinische Betreuung für den Fluggast erforderlich wäre und diese nicht möglich ist.
- wenn vom behandelnden Arzt jegliche Information zur Erkrankung verweigert wird.
- wenn infektiöse Krankheiten an Mitreisende übertragen werden könnten.