Verhaltenskodex für Lobbyisten von Austrian Airlines gemäß § 7 LobbyG

Stand: Juni 2017

Adressatenkreis

Adressaten dieses Verhaltenskodex sind Organe, Dienstnehmer oder sonstige Beauftragte von Austrian Airlines (nachstehend auch „Lobbyisten“), wenn diese Tätigkeiten ausüben, die den Bestimmungen des Lobbying- und Interessensvertretungs- Transparenz – Gesetz - LobbyG, BGBl. I Nr. 64/2012, unterliegen.

Zu Austrian Airlines zählen die Austrian Airlines AG sowie deren Tochtergesellschaften, an denen die Austrian Airlines AG direkt oder indirekt mindestens 50 % der Anteile hält oder wesentlich entscheidungsbefugt ist.

Die Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten hat im Einklang mit den geltenden Gesetzen, insbesondere dem LobbyG und unter Beachtung aller konzerninternen Regelwerke zu erfolgen. Allen im Interesse von Austrian Airlines zu erbringenden Lobbying-Tätigkeiten wird dieser Verhaltenskodex zugrunde gelegt.

Grundsätze für die Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten

Demokratische Willensbildung erfordert die Involvierung interessierter Kreise und Betroffener zur Darlegung ihrer Interessen gegenüber der öffentlichen Hand.

Die Tätigkeit der Lobbyisten von Austrian Airlines besteht im Informieren, Argumentieren und Werben für die Auftragsposition, sowie in der professionellen Vermittlung und Vertretung der diesbezüglichen Interessen. Dabei kommen stets lautere Mittel zum Einsatz, die im Einklang mit den jeweils anwendbaren rechtlichen Vorschriften sowie den konzerninternen Vorgaben stehen.

Das transparente und professionelle Lobbying von Austrian Airlines hat dabei stets zum Ziel, gut informierte Entscheidungen durch die Zuführung von Fachwissen an die Entscheidungsträger unter Einhaltung folgender Grundsätze zu unterstützen:

1. Professionalität

Sämtliche Lobbying-Tätigkeiten haben auf eine faire und professionelle Art und Weise zu erfolgen. Dabei ist ein hohes ethisches und moralisches Verhalten an den Tag zu legen. Jeglicher Anschein für ungebührliches Verhalten ist zu vermeiden.

2. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Die Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten hat im Einklang mit dem Gesetz, insbesondere dem LobbyG sowie den unternehmensinternen Vorgaben von Austrian Airlines zu erfolgen.

3. Lauterkeit

Bei der Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten ist es verboten, Informationen auf unlautere Art und Weise zu beschaffen oder diesbezüglichen Versuche zu unternehmen.

Jegliche Art von unlauterem oder unangemessenem Verhalten oder sogar Ausübung von Druck gegenüber einem Funktionsträger ist zu unterlassen. Gesellschaftlich akzeptierte und rechtmäßige Handlungen dürfen gesetzt werden, um einer Interessensvermittlung den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

4. Verbot von Korruptionshandlungen oder sonstigem, ungebührlichem Verhalten

Die Gewährung bzw. das In-Aussicht-Stellen von verbotenen Vorteilszuwendungen an Funktionsträger ist strikt untersagt. Die Teilnahme an Aktivitäten, die auch nur den Anschein erwecken, dass diese unsauber, korrupt oder illegal sind, ist zu unterlassen. Die für Austrian Airlines geltenden Integrity Compliance Richtlinien in der aktuell geltenden Fassung sind jederzeit einzuhalten.

5. Respekt

Der Umgang mit Funktionsträgern und Kollegen hat respektvoll, unter Wahrung selbstverständlicher Höflichkeitsformen und unter Achtung ihrer beruflichen und persönlichen Reputation zu erfolgen. Rassistische, sexistische, religiöse oder anderweitige Diskriminierungen sind mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern.

6. Ehrlichkeit

Die Lobbyisten informieren offen und umfassend über ihre Lobbying-Tätigkeit, ihren Arbeitgeber den sie vertreten, sowie dessen spezifische Anliegen. Bei der Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten sind gegenüber Funktionsträgern und anderen Interessierten stets wahrheitsgemäße, aktuelle und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Lobbyisten sind dabei stets angehalten, Abstand von einer möglicherweise irreführenden Darstellung von Fakten zu nehmen.

7. Integrität / Geheimhaltungspflicht

Die Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten hat mit entsprechender Integrität zu erfolgen. Sämtliche, durch Lobbying-Tätigkeiten seitens Austrian Airlines erhaltene vertrauenswürdige Informationen sind geheim zu halten. Sie dürfen weder verbreitet noch für andere Zwecke verwendet werden. Die Geheimhaltungspflicht kann entweder durch ausdrückliches Einverständnis von Austrian Airlines oder auf Grund einer gesetzlichen Offenlegungspflicht durchbrochen werden.

8. Interessenkonflikte

Jegliche Handlungen, welche Funktionsträger einem Interessenkonflikt aussetzen, sind zu vermeiden. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn die Annahme droht, dass der Funktionsträger durch eine Handlung in seiner unparteiischen Amtsführung beeinflusst wird oder werden könnte.

Lobbyisten von Austrian Airlines haben sich über für den Funktionsträger maßgebliche Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht worden sind, zu informieren und diese zu respektieren.