Reisen mit Tieren
Auf Austrian Flügen können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie Ihre Reise mit Tier buchen.
Neue Einreisebestimmungen für Hunde in die USA
Die Einreisebestimmungen für Hunde in die USA haben sich zum 01. August 2024 geändert.
Basierend auf den neuen Anforderungen der amerikanischen Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) können derzeit Neubuchungen für Hunde in die USA nur nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York-JFK, Philadelphia und Washington DC angenommen werden.
Update: Mit sofortiger Wirkung ist die Beförderung von Hunden nach Newark (EWR) wieder möglich, vorausgesetzt Ihr Hund hat sich in den letzten 6 Monaten vor der Einreise in die USA nicht in einem Hochrisikogebiet (Tollwut) aufgehalten.
Tiertransporte als Luftfracht zu anderen Destinationen sind auch weiterhin möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Tierspediteur.
Wir bitten Sie, sich mit den neuen Anforderungen rechtzeitig vertraut zu machen.
Zur Vorbereitung der Reise Ihres Hundes, müssen Sie u.a. das von den amerikanischen Behörden bereitgestellte Formular „CDC Dog Import Form“ online ausfüllen. Nachdem Sie dieses Formular abgeschickt haben, wird eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Am Tag der Abreise und bei der Einreise in die USA müssen Sie diese Bestätigung in digitaler oder ausgedruckter Form vorlegen.
Sollten Sie die CDC-Anforderungen nicht erfüllen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bereits bestätigte Buchungen werden nach dem 1. August 2024 anerkannt, sofern alle CDC-Anforderungen erfüllt werden können. Vollständige Angaben zu den Anforderungen finden Sie auf der CDC-Website.
Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, alle Anforderungen zu erfüllen. Werden die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt, wird die Beförderung verweigert.
Wir bieten weiterhin folgende Möglichkeiten an, sofern die Buchung eines Hundes bereits vor dem 3. Juli 2024 bestätigt wurde.
- Umbuchung ohne die Mitnahme eines Hundes
- Erstattung des Flugscheins
Bei weiteren Anliegen werden Fluggäste gebeten, sich mit unserem Service Center in Verbindung zu setzen.
Die Beförderung von Assistenzhunden ist unter Einhaltung der neuen CDC-Vorgaben auch weiterhin möglich, vorausgesetzt alle CDC-Anforderungen werden erfüllt. Vollständige Angaben zu den Anforderungen finden Sie auf der CDC-Website. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, alle Anforderungen zu erfüllen. Werden die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt, wird die Einfuhr/Beförderung verweigert.
Sollten Fluggäste bereits eine bestätigte Buchung für sich und ihren Assistenzhund haben, bitten wir, sich mit unserem Service Center in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie
- Sie können bis zu zwei gesunde Tiere in einem zulässigen Transportbehältnis mitnehmen.
- Ihr Haustier muss mindestens zwölf Wochen alt sein, Jungtiere müssen vom Muttertier entwöhnt sein.
- Trächtige Tiere werden nicht akzeptiert.
- Je nach Größe Ihres Tieres, Gewicht (inklusive Transportbehältnis) und den gültigen Länderbestimmungen kann der Transport in der Flugzeugkabine und/oder im Laderaum erfolgen. Die jeweiligen Details dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Für die Mitnahme Ihres Assistenzhundes (beispielsweise Blindenführhund oder Signalhund) gelten gesonderte Bestimmungen.
Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten und Einschränkungen ist der Transport von großen Tieren im Frachtraum zu bestimmten Zielen nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme im Frachtraum von Hunden und Katzen, die zu den stumpfnasigen (brachycephalen) Rassen gehören, nicht zugelassen ist, da sie besonders temperatur- und stressempfindlich sind.
Geben Sie bitte frühzeitig bekannt, dass Sie Ihr Tier mitnehmen möchten. Für den Transport in der Flugzeugkabine können Sie dies online selbst über Meine Buchungen machen (außer für USA Flüge) oder, wie für größere Tiere, über das Service Center. Wir prüfen die Transportbedingungen und die Platzverfügbarkeit.
Sie haben einen Ferienflug mit den Flugnummern OS 2000-2999, 4000-4999 oder 9000-9999 gebucht?
Beachtung von Tierschutzvorschriften und Ein- und Ausfuhrbestimmungen für das Tier
Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig und vor der Buchung Ihres Fluges über die für Ihr Tier gültigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Abflug-, Transit- und Ankunftslandes, zum Beispiel bei der Botschaft.
Darüber hinaus behalten wir uns vor, gegebenenfalls striktere Regeln geltend zu machen und für bestimmte Strecken (beispielsweise Großbritannien) die Reservierung abzulehnen und die Mitnahme des Tieres auszuschließen.
Erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihrem Tierarzt über die gültigen Tierschutzbestimmungen. Besorgen Sie sich alle erforderlichen Reisedokumente für Ihr Tier, damit der Reise nichts im Wege steht.
Import von Hunden in die USA
Aufgrund von Tollwutgefahr gibt es Beschränkungen für den Import von Hunden nach USA. Detaillierte Informationen zu diesen CDC-Beschränkungen und der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung finden Sie auf der Website des United States Center for Disease Control.
Auf Reisen in die USA werden nur Hunde akzeptiert, die mindestens 6 Monate alt sind.
Import von Hunden nach Kanada
Für die Einreise eines Hundes als Haustier oder eines ausgebildeten Servicetiers nach Kanada, einschließlich der Wiedereinreise, sind gesonderte Papiere erforderlich, um die kanadischen Einreisebestimmungen zu erfüllen. Können Sie diese nicht vorweisen, besteht die Gefahr, dass es an der Grenze zu Verzögerungen kommt und Ihr Tier möglicherweise nicht nach Kanada einreisen darf. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Dokumente Sie genau benötigen, bevor Sie mit Ihrem Tier nach Kanada reisen oder ein Tier nach Kanada einführen.
Kleine Tiere in der Kabine
Die Transporttasche muss:
- weich, bissfest und auslaufsicher sein.
- geruchsisolierend sein.
- auch im geschlossenen Zustand über ausreichend Luftzufuhr verfügen.
- groß genug sein, damit das Haustier normal stehen, sich umdrehen und hinlegen kann.
Das Gesamtgewicht des Tieres und der Transporttasche darf nicht über 8 kg liegen. Die Transporttasche darf die Größe von 118 cm (55x40x23cm) nicht überschreiten, damit sie unter Ihrem Vordersitz verstaut werden kann und sollte daher keinen stabilen Rahmen haben. Bitte beachten Sie: In einigen Ländern wie beispielsweise Großbritannien und Südafrika müssen Tiere unabhängig von ihrer Größe als Fracht transportiert werden.
Für die Mitnahme eines Tieres als Handgepäck in der Kabine benötigen wir eine Bestätigung von Ihnen, dass das Tier die genannten Voraussetzungen erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars am Check-in Schalter vor. Bitte beachten Sie, für Assistenzhunde auf direkten Flügen von/nach USA wird das Formular nicht benötigt.
1 = inklusive Haustier
2 = Länge + Breite + Höhe
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum angegebenen Tarif fällt eine Ticket-Service-Gebühr an, die abhängig vom Abflugsort unterschiedlich berechnet wird. Auf Flügen, die von Partnerfluglinien (Codeshare) durchgeführt werden, und Charterflügen können andere Regeln und Tarife zur Anwendung kom
Große Tiere im Laderaum
Hunde und Katzen, die nicht im Passagierbereich Platz finden, können unter Einhaltung der zutreffenden Transportbestimmungen gegebenenfalls im Frachtraum befördert werden. Bitte informieren Sie uns zum Zeitpunkt der Buchung über Größe und Gewicht des von Ihnen bereitgestellten, gemäß IATA (International Air Transport Association) tiergerechten Transportbehältnisses. Wir prüfen die Platzverfügbarkeit und Verlademöglichkeit im Flugzeug.
Austrian Airlines behält sich vor, den Zustand des Transportbehälters und das Verhalten des Tieres beim Check-in zu prüfen, um einen sicheren Transport während der gesamten Reise zu gewährleisten.
Es dürfen maximal zwei aneinander gewöhnte Tiere mit einem Einzelgewicht von je maximal 14 Kilogramm in einem Transportbehältnis untergebracht sein.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum angegebenen Tarif fällt eine Ticket-Service-Gebühr an, die abhängig vom Abflugsort unterschiedlich berechnet wird. Auf Flügen, die von Partnerfluglinien (Codeshare) durchgeführt werden, und Charterflügen können andere Regeln und Tarife zur Anwendung kommen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Reise über Frankfurt (FRA), München (MUC), Wien (VIE), Zürich (ZRH), Genf (GVA) oder Brüssel (BRU) eine zusätzliche Gebühr von EUR 150 (bzw. CHF 175 oder USD 175) verrechnet wird. Dies gilt für Tickets, die nach dem 01. April 2021 ausgestellt wurden.
- Der Behälter muss für die zu transportierende Katze oder den Hund geeignet sein.
- Die Größe muss so bemessen sein, dass das Tier in einer natürlichen Haltung stehen, sich bewegen und liegen kann.
- Das Innere des Behälters muss glatt sein und darf keine Vorsprünge aufweisen, die das Tier abbeißen oder abkratzen kann und sie unversehrt bleibt.
- Die Oberseite muss dicht sein, damit Regen, Schnee oder Hagel nicht eindringen können.
- Behälter, die aus einem Ober- und Unterteil zusammengesetzt sind, müssen sicher miteinander verschraubt sein.
- Der Behälter muss stabil, verschließbar und sauber sein und einen wasserdichten Boden haben, der mit saugfähigem Material ausgelegt ist.
- Die Türöffnungen müssen sich sicher verschließen lassen.
- Räder am Behälter sind nicht erlaubt. Falls er diese aufweist, müssen sie vor der Annahme entfernt oder funktionsunfähig gemacht werden.
- An allen vier Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Die Lüftungsöffnungen müssen so klein sein oder mit einem Gitter abgedeckt werden, dass ein Entweichen oder Herausragen von Körperteilen des Tieres und damit eine Verletzung verhindert wird.
- Die Lüftungsöffnungen an den Seiten und der Rückseite müssen sich in den oberen zwei Drittel des Behälters befinden.
- Abstandhalter müssen in die Konstruktion integriert werden (sowohl an der Längs- als auch an der Rückseite). Sie dienen als Griffe des Behälters und verhindern, dass die Lüftungsöffnungen durch andere Fracht oder Gepäckstücke versperrt werden.
- Jeweils eine Wasser- und eine Futterschale müssen vorhanden sein und am Transportbehälter befestigt werden. Wasserbehälter dürfen für den Flug nicht befüllt werden, müssen aber von außen zugänglich sein. Futter und Wasser für den Flug können in dichten Behältern bereitgestellt werden.
Es gelten gesonderte Bestimmungen für Listenhunde und stumpfnasige (brachycephale) Hunderassen.
Abbildung einer Transportbox für Hunde und Katzen
Behälter aus Draht oder Maschendraht sind für den Lufttransport nicht zugelassen.
- Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,60 Zentimeter hervorstehen.
- Belüftungsöffnungen
- Rückansicht
- Angebrachte Futter- und Wasserbehälter
- Türverriegelung
- Abstandshalter
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern Tiere unabhängig von ihrer Größe als Fracht transportiert werden müssen.
Auf der Webseite von Lufthansa Cargo erhalten Sie mehr Informationen zum Transport von alleinreisenden Tieren.
Auf der Webseite von Lufthansa Cargo erhalten Sie mehr Informationen zum Transport von zu schweren oder großen Tieren.
Listenhunde und stumpfnasige/brachycephale Rassen
Für die Mitnahme von Listenhunden und brachycephalen (stumpfnasigen) Hunderassen gelten gesonderte Bedingungen.
Stumpfnasige / brachycephale Rassen
Hunde und Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, haben anatomisch bedingt verengte Atemwege und damit einhergehend Atemnot. Der durch den Transport verursachte Stress oder hohe Temperaturen an Abflug-, Transfer- oder Zielflughafen können zu Kreislaufproblemen und damit verstärkter Atemnot führen. Ihr Tier kann dadurch ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden oder sogar während der Reise versterben. Daher ist der Transport dieser Rassen im Laderaum nicht genehmigt.
- Affenpinscher
- American Bully (siehe auch Listenhunde)
- Bull Dog (alle Rassen außer American Bull Dog)
- Mops (alle Rassen)
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Boston Terrier
- Boxer
- Brussels Griffon
- Bull Mastiff
- Bullterrier
- Chow Chow
- Englischer Toy Spaniel
- Japanese Chin
- Japanese Spaniel
- Lhaso Apso
- Pekinese
- Pit Bull
- Shar Pei
- Shih Tzu
- Staffordshire Bullterrier
Die Einschränkung gelten auch für Mischlinge der genannten Rassen.
- Britische Kurzhaarkatze
- Exotic Shorthair
- Himalaya Katze
- Persische Katze
- Schottische Faltohrkatze
Die Einschränkung gelten auch für Mischlinge der genannten Rassen.
Listenhunde
Tiere, die als Listenhunde eingestuft werden, dürfen nur in speziellen Käfigen und ausschließlich im Frachtraum transportiert werden.
Eine Ausnahme gilt für Listenhunde im Alter von 3 bis 6 Monaten. Diese können in normalen Transportbehältern transportiert werden. Ob dies in der Kabine oder im Frachtraum möglich ist, richtet sich nach den grundsätzlich für die Beförderung von Hunden geltenden Kriterien.
Bitte beachten Sie für den Transport von Listenhunden im Frachtraum zusätzlich auch die Informationen zur Beförderung von Tieren im Frachtraum.
Beim Transport von 3 bis 6 Monate alten Listenhunden in der Kabine beachten Sie bitte zusätzlich die Informationen zur Beförderung von Tieren in der Kabine.
- American Bully (grundsätzlich verboten wegen möglicher Ausprägung „Stumpfnasigkeit“)
- Amerikanische Bulldogge
- Dogo Argentino
- Karabash (Kangal)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Die Einschränkung gelten auch für Mischlinge der genannten Rassen.
Bitte beachten Sie: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier gehören zu den stumpfnasigen Rassen und werden daher nicht zum Transport im Frachtraum akzeptiert.
Für den Transport sind spezielle Transportboxen erforderlich, die den IATA-Anforderungen entsprechen müssen.
- Die Transportbox muss aus Holz, Metall, synthetischen Materialien (kein Plastik), geschweißtem Maschendraht oder Maschendraht hergestellt sein.
- Kein Teil der Transportbox darf aus Plastik bestehen.
- Es gelten zusätzliche Konstruktionsprinzipien für den Rahmen, die Seiten, den Boden, die Oberseite und die Öffnungsklappe.
- Die Öffnungsklappe muss aus einem hochbelastbaren Drahtgeflecht, Metall oder verstärktem Holz bestehen und mit einem sicheren Verschluss versehen sein, damit er nicht aus Versehen geöffnet wird.
- Die Öffnungen am Behälter dürfen nur so groß sein, dass das Tier mit keinem Körperteil hindurchpasst und der Behälter Schutz vor Bissen oder Kratzern durch das Tier gewährleistet.
- Schiebeplatte mit zwei Belüftungsöffnungen zu je zehn Zentimetern Durchmesser
- Eingangs-/ Ausgangstür
- Vergitterte Belüftungsöffnungen
- Abstandshalter mit Griff
- Verpflichtende Deklarierungen: "This way up: IATA Live Animals"
- Gabelstapler-Schienen
- Futter- und Wasserbehälter mit Zugriff von Außen
- Abtropf-Einsatz
- Verschweißtes Gitter
Assistenzhunde
Allgemeine Voraussetzungen für die Mitnahme von Assistenzhunden in die Kabine
Für die sichere und störungsfreie Durchführung eines Fluges muss Ihr Hund so ausgebildet sein, dass er Ihnen gehorcht und sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen benimmt (zum Beispiel: kein Bellen, Knurren, Anspringen von Menschen).
Wenn Ihr Hund sich nicht angemessen benimmt, kann Austrian Airlines diesen kostenpflichtig in den Frachtraum verladen lassen oder die Beförderung des Tieres verweigern. Sie haften für Schäden und Zusatzkosten, die in Verbindung mit dem Transport des Hundes entstehen.
Damit Sie den Hund in die Passagierkabine mitnehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Anmeldung von anerkannten Assistenzhunden auf Flügen außerhalb der USA
Wir befördern einen (1) Assistenzhund kostenlos.
- ist ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ
- der individuell geschult ist, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen
- einschließlich einer visuellen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung
Die Einhaltung aller relevanten Ein- und Ausreisebestimmungen sowie der Tierschutzbestimmungen für Ihr Tier für die gesamte Reise liegt in Ihrer Verantwortung.
Bitte übermitteln Sie uns das Ausbildungszertifikat für Ihren Assistenzhund:
ein Ausbildungszertifikat einer Trainingseinrichtung, das von folgenden Organisationen eine Akkreditierung hält
- Messerli-Forschungsinstitut
- Assistenzhunde International (ADI),
- Assistenzhunde Europa (ADEu),
- Internationaler Blindenhundeverband (IGDF)
oder
ein Zertifikat ausgestellt von einer Trainingseinrichtung und/oder einem Hundetrainer:in
- mit Angabe des Namens und der Adresse
- Details über die Art und Dauer der Ausbildung und
- der Aufgabe, auf die der Hund geschult wurde und erfolgreich abgeschlossen hat
Beachten Sie, dass eine Bescheinigung über ein absolviertes Gehorsamstraining oder das ausgefüllte DOT-Formular für eine Reise außerhalb der USA nicht ausreichen. Ebenso werden Selbstlern- und Online-Trainingsportale nicht anerkannt.
Sollten Sie dieses nicht vorlegen können, reist Ihr Hund zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere: je nach Größe und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum, gegen eine zusätzliche Gebühr.
Weitere Informationen finden Sie unter "Kleine Haustiere in der Kabine" und "Große Tiere im Laderaum".
Bitte übermitteln Sie uns auch die Rasse, das Gewicht und das Alter des Tieres.
Der Assistenzhund
- muss in den Fußraum vor Ihren Sitz passen und mit einer von Austrian Airlines zur Verfügung gestellten Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt werden
- muss während der gesamten Flugdauer unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben
- darf nicht auf einem Fluggastsitz sitzen
- muss mindestens 4 Monate alt sein
Sie müssen einen Maulkorb für den Hund mitbringen. Falls es eine Situation gibt, wo Ihr Hund ein Risiko für andere Fluggäste darstellt, werden Sie aufgefordert, Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen. Andernfalls wird Ihnen die Mitnahme des Hundes auf Austrian Airlines Flügen verweigert. Auf Flügen von/nach Kanada sind Sie nicht verpflichtet einen Maulkorb mitzuführen. Wir empfehlen Ihnen allerdings dringlich die Mitnahme.
Anmeldung von anerkannten Assistenzhunden auf Nonstop-Flügen in die/aus den USA
Wir befördern zwei (2) Assistenzhunde kostenlos.
- ist ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ
- der individuell geschult ist, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen
- einschließlich einer visuellen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung.
- Hunde für emotionale Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung fallen nicht unter Assistenzhunde.
Wichtiger Hinweis: Ab 1. März 2021 akzeptiert Austrian Airlines nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.
Hunde für emotionale Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung fallen nicht unter Assistenzhunde. Diese reisen zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere, abhängig von Größe und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum gegen eine zusätzliche Gebühr. Weitere Informationen finden Sie unter "Kleine Haustiere in der Kabine" und "Große Tiere im Laderaum".
Die Einhaltung aller relevanten Ein- und Ausreisebestimmungen sowie der Tierschutzbestimmungen für Ihr Tier für die gesamte Reise liegt in Ihrer Verantwortung.
Wichtiger Hinweis: Auf Reisen in die USA werden nur Hunde akzeptiert, die mindestens 6 Monate alt sind.
Als Vorbedingung der Beförderung müssen Sie bei einer Reise mit einem Assistenzhund die folgenden Formulare ausfüllen und bei unserem Special Cases Desk einreichen. Dies muss am oder nach dem Datum des Ticketkaufs erfolgen.
Hinweis:
- Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und eine Reservierung mehr als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare elektronisch oder in Papierform mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug übermitteln.
- Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und eine Reservierung weniger als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare am Tag Ihrer Reise am Abflug-Gate übergeben."
Mit diesem Formular bestätigen Sie die Gesundheit, die Ausbildung und das Verhalten des Tieres.
Bei einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden ist dieses Formular erforderlich.
Hier geben Sie an, dass sich Ihr Tier nicht erleichtern muss oder dies auf eine Art und Weise tut, die weder eine Gesundheitsgefährdung noch ein Hygieneproblem darstellt.
Halten Sie diese auch während Ihrer Reise bereit.
Wenn Sie einen Anschlussflug für sich und Ihren Assistenzhund gebucht haben, beachten Sie, dass sie für den Hund einen Trainingsnachweis vorlegen müssen.
Es ist eine Straftat im „Service Animal Air Transportation Form“ oder „Service Animal Relief Attestation Form“ wissentlich und vorsätzlich falsche, fiktive oder betrügerische Angaben zu machen, um unter den US-amerikanischen Bestimmungen bereitgestellte Unterstützungen für Behinderte in Anspruch zu nehmen.
Der Assistenzhund
- muss in den Fußraum vor Ihren Sitz passen und mit einer von Austrian Airlines zur Verfügung gestellten Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt werden
- muss während der gesamten Flugdauer unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben
- darf nicht auf einem Fluggastsitz sitzen
- muss mindestens 6 Monate alt sein
Wir empfehlen Ihnen dringend, zur zusätzlichen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere Fluggäste auch einen Maulkorb mitzubringen. Sollte sich eine Lage ergeben, in der Ihr Hund eine Bedrohung der Sicherheit anderer Fluggäste darstellt, werden Sie aufgefordert, Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen. Andernfalls wird Ihnen die Mitnahme Ihres Hundes auf Austrian Airlines Flügen verweigert.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums kann Austrian Airlines prüfen, ob ein Tier als Assistenzhund anerkannt ist. Um festzustellen, ob es sich bei einem Tier um einen Assistenzhund handelt, können unsere Mitarbeiter (1) das Tier beobachten, um festzustellen, ob es ein gestörtes oder aggressives Verhalten zeigt, das darauf schließen lässt, dass es nicht erfolgreich auf ein angemessenes Verhalten in öffentlicher Umgebung trainiert wurde, oder (2) bestimmte physische Indikatoren prüfen.
Größe von Assistenzhunden
Alle Assistenzhunde müssen in den Fußraum am Sitzplatz des Fluggastes passen, es sei denn der Transport würde den Sicherheitsanforderungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA) oder deutschem/europäischem Recht widersprechen oder den Bereich eines anderen Fluggastes einschränken.
Anleinen
Austrian Airlines verlangt, dass alle Assistenzhunde an Bord und in Austrian Airlines gehörenden, gepachteten oder kontrollierten Flughafenbereichen vom Halter des Assistenzhundes oder dem Betreuer (falls zutreffend) jederzeit an der Leine geführt werden.
Austrian Airlines kann den Transport eines Assistenzhundes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums unter den folgenden Umständen verweigern:
- Der Assistenzhund stellt eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen dar.
- Der Assistenzhund stört erheblich in der Kabine bzw. im Gate-Bereich des Flughafens oder sein Verhalten im Flugzeug bzw. im Gate-Bereich des Flughafens lässt darauf schließen, dass er nicht ausreichend auf ein angemessenes Verhalten in öffentlichen Bereichen trainiert wurde.
- Die Beförderung des Assistenzhundes würde gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsauflagen einer US-amerikanischen Bundesbehörde, eines US-amerikanischen Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstoßen.
- Der Fluggast mit Behinderung, der mit einem Assistenzhund in der Kabine reisen möchte, legt nicht die von Austrian Airlines geforderten ausgefüllten, aktuellen Formulare vor.
Schäden
Austrian Airlines behält sich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums das Recht vor, den mit einem Assistenzhund reisenden Fluggast für jeden vom Assistenzhund verursachten Schaden zu belangen.
Hunde zu Therapiezwecken
Seit 1. März 2021 akzeptiert Austrian Airlines nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.
Hunde für emotionale Unterstützung werden nicht mehr als Assistenzhunde eingestuft und Neubuchungen werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Diese reisen zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere, abhängig von Größe und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum, gegen eine zusätzliche Gebühr. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Punkten:
So nehmen Sie Ihr Haustier mit auf Reisen
Haustier anmelden
Bitte geben Sie schon bei Ihrer Buchung bekannt, dass Sie Ihr Tier mitnehmen möchten. Wir prüfen die Transportbedingungen und Platzverfügbarkeit und melden uns bei Ihnen.
Flug vorbereiten
Um bestens vorbereitet zu sein, überprüfen Sie vor Abflug die Bestimmungen für Transportboxen. Halten Sie Rücksprache mit dem Tierarzt zum Allgemeinzustand und besorgen Sie je nach Einreisebestimmungen des Flugziels die notwendigen Dokumente.
Check-in
Für Gäste mit Tieren ist der Online und Mobile Check-in 23 Stunden vor Abflug möglich. Die Bordkarte muss am Check-in Schalter am Flughafen abgeholt werden. Bringen Sie Ihr Tier im geeigneten Transportbehälter spätestens zwei Stunden, aber nicht früher als drei Stunden vor Abflug zum Check-in Schalter.
Tipps für das Wohlbefinden Ihres Vierbeiners
Fliegen ist nicht nur für uns Menschen aufregend. Damit Ihr Tier entspannt und gut vorbereitet ist, haben wir einige Tipps für Sie zusammengefasst:
- Gewöhnen Sie Ihr Tier nach Möglichkeit bereits zu Hause an den Transportbehälter, indem Sie das Tier mehrfach einige Stunden in den verschlossenen Transportbehälter setzen und es anschließend belohnen.
- Viele Tiere sind vor und während einer Flugreise sehr nervös. Sollten Sie überlegen, ob Sie Ihr Tier mit Medikamenten ruhigstellen wollen, sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Tierarzt. Die Reaktionen des Tieres sind oftmals nicht abzusehen und es kann zu Kreislaufproblemen kommen.
- Legen Sie eine Decke mit einem gewohnten Geruch und das Lieblingsspielzeug in den Transportbehälter, um das Tier zu beruhigen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, wie Sie die Nahrung des Tieres auf die Flugreise abstimmen können.
Häufige Fragen und Antworten
Bitte nutzen Sie die offiziellen Brexit-Informationen.
Alle hier genannten Bestimmungen gelten ausschließlich für Flüge, die von Austrian durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie daher bei Codeshare-Flügen unbedingt die Bestimmungen der Fluggesellschaft, die den jeweiligen Flug durchführt. Sollten Sie mit mehreren Fluggesellschaften reisen, lassen Sie sich von allen beteiligten Fluggesellschaften bestätigen, dass Ihr Tier ebenfalls akzeptiert wird.
Gerne können Sie Ihre vierbeinigen Begleiter auch in unsere Lounges mitnehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass sich Ihre Hunde oder Katzen aus Rücksicht auf unsere anderen Gäste nicht frei in den Austrian Airlines Lounges bewegen und in ihrer Transportbox oder -tasche auf die Weiterreise warten dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Assistenzhunde.
1 Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, Austrian ist aus rechtlichen Gründen zur Weitergabe verpflichtet
Die E-Mail-Kommunikation mit den Lufthansa Group Airlines ist nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies insbesondere beim Versand von personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Kontaktdetails oder Reiseinformationen, und vermeiden Sie ihre Nennung vor allem im Betreff.