Alle Fluggäste haben das Recht, neutrale und wahrheitsgetreue Informationen zu erhalten, wenn Sie bei einem Reisebüro in der Europäischen Union Anfragen stellen oder eine Flugreservierung durchführen. Sofern der Fluggast nichts anderes anfordert, muss ihm das Reisebüro neutrale Informationen aus dem computergestützten Reservierungssystem, d. h. Informationen über die verschiedenen Reiseangebote, in der folgenden Reihenfolge mitteilen:
- Nonstop-Flüge,
- Direktflüge mit Zwischenlandungen, aber ohne Umstieg in ein anderes Flugzeug,
- Flüge mit Korrespondenzen,
- alle bei den verschiedenen Fluggesellschaften verfügbaren Tarifangebote, wie durch diese dargestellt.
Das Reisebüro muss dem Fluggast auf dessen Aufforderung hin direkten Zugriff auf die Informationen im Computersystem geben, entweder indem ihm der Blick auf den Bildschirm gestattet wird oder indem er einen Ausdruck erhält.
Unabhängig davon, ob der Flug über ein Reisebüro oder direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht wird, muss der Fluggast alle im Computersystem verfügbaren Informationen erhalten über: die Identität der Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt (falls dies von der Angabe auf dem Ticket abweicht),
- einen Umstieg in ein anderes Flugzeug bei Zwischenlandungen,
- Zwischenlandungen und
- Verbindungen, die einen Transfer zwischen Flughäfen erforderlich machen.