Bereiten Sie sich auf Ihre Reise mit der Familie vor
Während Ihre Kinder sich schon auf den Familienurlaub freuen, sind Sie selbst normalerweise voll mit der Planung beschäftigt, die eine Menge Zeit in Anspruch nimmt. Mit unseren Tipps können Sie sich gleich zu Beginn Ihres Urlaubs entspannen.
Checkliste für einen entspannten Start
Einen Familienurlaub zu planen, kann selbst erfahrene Reisende vor ganz neue Herausforderungen stellen. Damit es für Sie und Ihre Kinder vor der Abreise etwas entspannter wird, haben wir eine Checkliste mit Tipps für die Reisevorbereitung zusammengestellt:
- Überprüfen Sie Gültigkeit aller Reisepässe. Babys und Kleinkinder benötigen ihre eigenen Reisepässe.
- Checken Sie etwa 47 Stunden vor Abflug auf austrian.com ganz bequem online ein.
- Buchen Sie Sitzplätze – je eher, desto besser.
- Kindermenüs können bei der Buchung auf austrian.com direkt bestellt werden.
- Sorgen Sie für Unterhaltung an Bord mit unserer Kids Media Box. Hier können Sie aus unserer Auswahl an Magazinen für Kinder und Jugendliche wählen und ab 5 Tage vor Abflug unbegrenzt herunterladen.
Sitzplatzreservierung
Damit Sie an Bord nebeneinander sitzen können, empfehlen wir Ihnen, die Sitzplatzreservierung schon frühzeitig vorzunehmen. Sie können Ihre Sitzplätze direkt im Verlauf des Buchungsprozesses auf austrian.com oder zu einem späteren Zeitpunkt unter "Meine Buchungen" reservieren.
Bitte beachten Sie, dass Babys keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben. Wenn Sie möchten, dass Ihr Baby einen eigenen Sitzplatz erhält, wenden Sie sich bitte vor der Buchung an unser Service Center.
In Übereinstimmung mit der ENAC-Verordnung informieren wir Sie, dass Sie Anspruch auf eine kostenlose Sitzplatzreservierung für Flüge von und nach Italien haben, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie reisen mit einem Kind zwischen zwei und 12 Jahren und/oder
- Sie sind ein Passagier mit Behinderung oder begleiten einen Passagier mit Behinderung.
Die Lufthansa Group gewährt Ihnen dann beim Check-in kostenlos Sitzplätze nebeneinander.
Kindermenüs
Auf Flügen mit einer Dauer von mehr als 3 Stunden und 45 Minuten wird unseren kleinen Gästen kostenlos ein Kindermenü serviert (zum Beispiel Pasta oder Schnitzel). Da wir unsere Menüs stets frisch zubereiten, bestellen Sie bitte direkt während der Buchung Ihres Flugs oder bis zu 24 Stunden vor Abflug.
Kinderwagen und Buggys
An den meisten Flughäfen können Sie Ihre zusammenklappbaren Kinderwagen1 oder Buggys mit einem Maximalgewicht von zehn Kilogramm bis kurz vor Boarding bei sich behalten.
Nach der Ankunft gibt Ihnen das Bodenpersonal Ihren Kinderwagen1 oder Buggy an einer Terminal-Position in der Fluggastbrücke oder bei einer Busankunft direkt an der Flugzeugtreppe zurück.
Am Flughafen Wien müssen Kinderwagen1 und Buggys am Schalter für große Gepäckstücke aufgegeben werden.
Unser Gepäckaufgabe-Personal wird Sie darüber informieren, ob Sie den Kinderwagen1 oder Buggy mit an Bord nehmen können oder nicht. Bei Umsteigeverbindungen informieren Sie bitte unser Personal bei Abflug, ob Sie Ihren Buggy oder Kinderwagen erst bei Ankunft an Ihrem endgültigen Reiseziel (empfohlen für kurze Umsteigezeiten) oder auch am Transferflughafen benötigen. Unser Bodenpersonal am Abfluggate kümmert sich darum, dass Ihr Kinderwagen1 oder Buggy ordnungsgemäß verladen wird.
Sollten Sie Ihren Kinderwagen1 oder Buggy bei Ankunft nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter am Gate oder an das nächstgelegene Service Center. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe einige Minuten dauern kann.
Falls Ihr Kinderwagen1 oder Buggy mehr als zehn Kilogramm wiegt, muss er als Gepäckstück aufgegeben werden. Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Freigepäckmenge überschreiten, fällt eine Gebühr für Übergepäck an.
Sie können sogenannte „Pocket Buggys“ im Rahmen Ihrer Freigepäckmenge mit an Bord nehmen, wenn diese entsprechend verpackt und nicht mehr als Kinderwagen1 zu erkennen sind.
1 Bitte beachten Sie, dass es sich um einen vollständig faltbaren Reisen-Kinderwagen handeln muss.
- Bari
- Billund
- Birmingham
- Cagliari
- Catania
- Düsseldorf
- Göteborg
- Hamburg
- Kopenhagen
- London Heathrow
- Lyon
- Marseille
- Nizza
- Olbia
- Palermo
- Stockholm
- Stuttgart
- Valencia
Auto-Kindersitze
Sie können Ihren eigenen Auto-Kindersitz mit an Bord bringen. Buchen Sie dazu einfach rechtzeitig einen eigenen Sitzplatz zum jeweils geltenden Kindertarif.
Der Kindersitz muss für die Verwendung in Flugzeugen zugelassen sein und auf den Sitz passen (43 cm × 43 cm). Bitte beachten Sie dazu das Etikett auf dem Autokindersitz.
Stellen Sie sicher, dass Sie mit den Herstelleranweisungen vertraut sind, um den Kindersitz im Flugzeug zu verwenden und anzubringen, da dies in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Kabinenpersonal Ihnen beim Befestigen des Kindersitzes nicht behilflich sein kann. Sollte der Kindersitz nicht ordnungsgemäß angebracht werden können, muss er als Gepäckstück aufgegeben werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sogenannte „Komfortsitze“ mit integrierten Verschlusssystemen oder aufblasbaren Fußstützen an Bord nicht verwendet werden.
Geeignete Sitzplatzwahl
- Falls Ihr Kind einen Kindersitz verwendet, ist der Fensterplatz dafür am besten geeignet.
- Begleitpersonen sollten neben dem Kind sitzen.
- Sitze in Reihen mit Notausgängen und hinter Kabinen-Trennwänden sind für Kindersitze nicht geeignet.
- Der Reisekomfort anderer Fluggäste darf durch die Verwendung eines Kindersitzes nicht beeinträchtigt werden, und der Notausgang darf nicht blockiert sein, für den Fall, dass eine Notfall-Evakuierung erforderlich werden sollte.
Länderspezifische Reisebestimmungen
Bitte beachten Sie, dass in vielen Ländern eine separate Reisegenehmigung erforderlich ist, wenn Ihr Kind alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reist. Ohne die erforderlichen Reisedokumente können die lokalen Behörden dem Kind die Ein- oder Ausreise verweigern. Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig über die geltenden Ein-/Ausreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Beispiele für Länder, in denen spezielle Bestimmungen für ein- und ausreisende Kinder und Jugendliche gelten:
Ohne Begleitung reisende Minderjährige unter 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben und ab Frankreich fliegen, müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Visum, falls erforderlich)
- Das Original des Genehmigungsformulars, um das Land verlassen zu dürfen, ausgefüllt von einem Erziehungsberechtigten
- Eine Personalausweiskopie des Erziehungsberechtigten, der das Formular unterzeichnet
Für ohne Begleitung reisende Minderjährige unter 18 Jahren, die nach Südafrika einreisen oder aus Südafrika ausreisen, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- Einwilligungsformular der Eltern oder des Alleinerziehenden oder Erziehungsberechtigten des Kindes, das bestätigt, dass das Kind nach Südafrika einreisen und aus Südafrika ausreisen darf
- Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Die Kontaktdaten der Eltern, ein Schreiben, in dem die Wohnanschrift, die Kontaktdaten und die Aufenthaltsgenehmigung jener Person genannt werden, die das Kind in der Republik Südafrika empfangen wird, und eine Kopie des gültigen Personalausweises dieser Person
- Falls das Kind oder der Jugendliche nur mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reist, muss das beglaubigte Einwilligungsformular des nicht mitreisenden Elternteils/Erziehungsberechtigten mitgeführt werden
- Falls ein Erziehungsberechtigter das alleinige Sorgerecht hat, muss ein Beweis dafür vorgelegt werden
Diese Vorschriften gelten für alle Minderjährigen, unabhängig von ihrer Nationalität. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind, da andernfalls die Einreise nach Südafrika oder die Ausreise aus Südafrika verweigert wird.
Für alle nicht in englischer Sprache ausgestellten Dokumente ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung mitzuführen, die von der zuständigen Behörde des entsprechenden Landes ausgestellt wurde. Die Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopien vorgelegt werden.
Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft Südafrikas in Ihrem Heimatland. Weitere Details finden Sie auf der Website der südafrikanischen Regierung (Englisch).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Besitz eines rumänischen Reisepasses oder Personalausweises sind und von einem rumänischen Flughafen abfliegen, benötigen folgende Dokumente:
- Wenn ein Minderjähriger allein reist oder von einem nicht erziehungsberechtigten rumänischen Erwachsenen begleitet wird, ist eine beglaubigte Vollmacht des Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die beglaubigte Vollmacht des zweiten Elternteils ist erforderlich, wenn ein Minderjähriger in Begleitung von nur einem Erziehungsberechtigten reist. Diese Vollmacht muss in einer Polizeistation (mit Ausnahme der Flughafenpolizei) bestätigt werden.
Das Boarding kann verweigert werden, wenn diese Dokumente nicht unverzüglich vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der rumänischen Regierung (Englisch).
Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren, die im Besitz eines moldawischen Reisepasses sind, müssen von ihren Eltern oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In allen anderen Fällen ist eine beglaubigte Vollmacht des Erziehungsberechtigten erforderlich. Inhalt des Schreibens: Informationen zur Begleitperson, Grund für die Reise, Reisedauer und Zielland. Wenn die erforderlichen Dokumente den zuständigen Behörden nicht rechtzeitig vorgelegt werden, kann das Boarding verweigert werden.
Altersbeschränkungen für Babys und Kinder
Babys (INF)
Als Babys gelten bei uns Kinder unter zwei Jahren. Für Babys werden bei Austrian Airlines normalerweise zehn Prozent des Erwachsenentarifs (Babytarif) berechnet.
Bitte beachten Sie, dass es zu länderspezifischen (abhängig von dem Land, in dem das Ticket gekauft wurde), tarifspezifischen oder saisonbedingten Abweichungen kommen kann.
Babys haben an Bord keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz. Wir versuchen jedoch, für Erwachsene, die mit einem Baby reisen, den benachbarten Sitz so lange wie möglich freizuhalten. Falls Sie mit einem Baby reisen und möchten, dass Ihr Baby einen eigenen Sitzplatz erhält, können Sie den Kindertarif wählen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unser Service Center.
Aus Sicherheitsgründen kann pro Erwachsenem nur ein Baby mitfliegen. Die Begleitperson muss über 18 Jahre alt sein, oder über 16 Jahre, falls eine Familie mit erwachsenen Personen reist.
Aus Sicherheitsgründen müssen Babys, die während des Reisezeitraums Geburtstag haben und zwei Jahre alt werden, als Kinder gebucht werden (mit eigenem Sitzplatz). Beispiel: Sie verreisen vom 1. bis zum 20. November 2019 mit Ihrem Kind, das am 15. November 2017 geboren wurde.
Kinder (CHD)
Unter Kindern verstehen wir Reisende im Alter zwischen zwei und elf Jahren, d. h. Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Babys, die im Zeitraum zwischen Hinflug und Rückflug zwei Jahre alt werden, müssen aus Sicherheitsgründen als Kinder gebucht werden (mit eigenem Sitzplatz). Bei Austrian Airlines bezahlen Kinder normalerweise 75 Prozent des Erwachsenentarifs (Kindertarif).
Bitte beachten Sie, dass es zu länderspezifischen (abhängig von dem Land, in dem das Ticket gekauft wurde), tarifspezifischen oder saisonbedingten Abweichungen kommen kann.
Im Gegensatz zu Babys haben Kinder ihren eigenen Sitzplatz an Bord. Kinder unter fünf Jahren müssen immer von einem Erwachsenen begleitet sein. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre als sein bzw. älter als 16 Jahre, wenn es sich um den Bruder oder die Schwester des Kindes handelt. Kinder zwischen fünf und elf Jahren müssen von einer Person begleitet werden, die älter als zwölf Jahre ist. Wenn dies nicht der Fall ist, gelten die Regelungen für unbegleitet reisende Minderjährige.
Kinder, die während der Reise zwölf Jahre alt werden, zahlen den Kindertarif. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unser Service Center.