AGB Agent Manager

1. Inhalt des Programms

Der Agent Manager ist eine online Buchungs- und Informationsplattform für Reisebüros, die die Austrian Airlines AG (nachfolgend OS) zum Zweck des Verkaufs von Austrian Airlines Flugscheinen zur Verfügung stellt. OS stellt dem Reisebüro den Agent Manger zur Verfügung, ohne hierfür ein Nutzungsentgelt zu erheben. Vermittlungs- und Buchungsleistungen erbringt das Reisebüro bei der Nutzung nicht gegenüber OS, sondern als Dienstleister ausschließlich gegenüber seinem Auftraggeber (Kunde). Die Vermittlungs- und Buchungsleistungen sowie andere Aufwände, die mit der freiwilligen Nutzung von Agent Manager zusammenhängen, werden daher im Einklang mit der heutigen Marktsituation durch OS nicht gesondert vergütet.

2. Nutzung

2.1. Nutzungsberechtigte

2.1.1. Nutzungsberechtigt sind:

Alle Unternehmen, die ein Reisebüro in Österreich betreiben und hierfür einen Firmenbuchauszug vorlegen können oder sonstige Selbständige, die ein Reisebüro in Österreich betreiben, sofern ihr Geschäftsbetrieb aktiv und auf Dauer eingerichtet ist und hierfür einen Gewerbeschein vorlegen können und deren Geschäftsbetrieb aktiv und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht, d. h. u. a. Flugscheinverkauf an Dritte, ausgerichtet ist. Daher sind Personen von der Nutzung vom Agent Manager ausgeschlossen, die Flugreisen überwiegend für den eigenen Bedarf erwerben, sowie andere Privatpersonen oder Verbraucher. OS behält sich vor, entsprechende Dokumentationen (Firmenbuchauszug, Gewerbeschein, o. ä.) zu überprüfen.

2.1.2. Alle Nutzungsberechtigten werden nachfolgend als „Reisebüro“ bezeichnet.

2.1.3. Alle Reisebüros müssen in einer Datenbank bei OS geführt sein. Dadurch erhält das Reisebüro eine von OS vergebene OS Reisebüro ID.

2.2. Nutzungsbeginn

Nach Anmeldung im Internet wird für den Teilnehmer ein Benutzername sowie ein selbstgewähltes Kennwort zur Verfügung gestellt (Nutzerzugang).

2.3. Beantragung eines Nutzerzugangs

2.3.1. Zur Nutzung des Agent Managers benötigt das Reisebüro

  • Eine OS Reisebüro ID (Austrian interne Registrierungsnummer, die bestätigt, dass das Reisebüro als solches in den Systemen geführt wird.)
  • einen Nutzerzugang

2.3.2. OS wird die Daten des Reisebüros prüfen und den Nutzerzugang in der Regel innerhalb von drei Werktagen freischalten. Die Bestätigung für die Freischaltung des Nutzerzugangs erhält das Reisebüro per E-Mail an die im Nutzerprofil gespeicherte E-Mail-Adresse.

2.3.3. Die von OS bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Beantragung die angegebenen Daten, so ist das Reisebüro selbst verpflichtet, die Angaben zu korrigieren. Die Beantragung des Nutzerzugangs durch eine juristische Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

2.3.4. Mit der Beantragung des Nutzerzugangs werden diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung besteht nicht.

2.4. Nutzung des Nutzerzugangs/Verlust von Benutzername und Kennwort

2.4.1. Das Reisebüro vergibt bei der Anmeldung ein Kennwort zur Identifikation. Es hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis des Kennworts erhält.

2.4.2. Das Reisebüro wird in regelmäßigen Abständen aufgefordert, das Kennwort zu ändern, und ist darüber hinaus zur unverzüglichen Änderung des Kennworts verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

2.4.3. Bei Verdacht auf Missbrauch ist das Kennwort unverzüglich zu ändern.

2.4.4. Der Verlust des Benutzernamens und des Kennwortes bzw. der Verdacht, dass unbefugten Dritten hiervon Kenntnis erlangt haben, müssen dem Austrian Leisure Verkauf umgehend unter der Telefonnummer +43 5 1766 1034 gemeldet werden.

2.4.5. Das Reisebüro haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung des Benutzernamens und Kennwortes vorgenommen werden. Hat das Reisebüro den Missbrauch seines Nutzerzugangs nicht zu vertreten, so haftet es nicht.

2.5. Kündigung eines Nutzerzugangs

2.5.1. Das Reisebüro kann seinen Nutzerzugang jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit einem Mail an Agentmanager@austrian.com kündigen. Eine Kündigung durch OS ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt.

2.5.2. Das Reisebüro verpflichtet sich, den Nutzerzugang sofort zu kündigen, wenn es seinen Geschäftsbetrieb dauerhaft einstellt.

2.5.3. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch OS liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen schwer wiegenden oder wiederholten Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegen oder ein vergleichbares Interesse der OS besteht, wie z. B. zum Schutze vor betrügerischen Aktivitäten.

2.5.4. In den in 2.5.3. genannten Fällen hat OS zudem die Befugnis, den Nutzerzugang zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht bereits bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Reisebüros wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht.

2.5.5. Eine nochmalige Beantragung eines Nutzerzugangs nach Kündigung durch OS ist auch unter anderen Benutzernamen unzulässig.

2.6. Nutzungsdauer

2.6.1. Die Nutzungsdauer des Agent Managers ist vorbehaltlich einer Programmbeendigung (vgl. Ziffer 2.7.) oder Sperrung des Nutzerzugangs (vgl. Ziffer 2.5.) durch OS oder einer Kündigung des Nutzerzugangs durch den Nutzer (gem. Ziffer 2.5.) grundsätzlich unbeschränkt.

2.6.2. Hat das Reisebüro sich 6 Monate lang nicht beim Agent Manager eingeloggt, behält sich OS vor, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail, den Nutzerzugang nach Ziffer 2.5.1. zu kündigen.

2.7. Programmbeendigung

OS behält sich das Recht vor, den Agent Manager nach vorheriger Information (mindestens zwei Wochen) zu beenden. In diesem Fall kündigt OS die Nutzung des Agent Managers gem. Ziffer 2.5.1.

3. Verkauf über den Agent Manager

3.1. Angebote

3.1.1. Über den Agent Manager stellt OS dem Reisebüro Preis- und Verfügbarkeitsinformationen (Angebote) zu Flügen von OS zur Verfügung. Diese Angebote sind unverbindlich, bis durch das Reisebüro eine Buchung erstellt und von OS gemäß Ziffer 3.7.1 bzw. 3.7.2. bestätigt wurde.

3.1.2. Die Angebote zeigen die OS Ticketpreise inklusive Steuern, Gebühren und sonstigen Zuschlägen. Dem Reisebüro steht es frei, dem Kunden für seine Leistungen eine Vergütung in Rechnung zu stellen. Erhebt das Reisebüro eine Vergütung, so muss das Reisebüro gegenüber seinem Kunden deutlich machen, dass die Vergütung kein Bestandteil des Beförderungstarifs von OS ist.

3.2. Keine Darstellung der Preise auf Preisvergleichsseiten

Agent Managerpreise dürfen nicht in Preisvergleichsseiten mit der Möglichkeit der Prüfung der Verfügbarkeit dargestellt werden.

3.3. Buchung

3.3.1. Zur Buchung einer Flugreise wählt das Reisebüro verfügbare Flüge und die für die ausgewählten Flüge anwendbaren Preise aus und ergänzt diese um die Passagierdaten.

3.3.2. Namensänderungen sind nach erfolgter Buchung ausgeschlossen.

3.3.3. Zur automatischen Meilengutschrift bei Miles & More oder einem Vielfliegerprogramm einer Partnerfluggesellschaft von OS besteht die Möglichkeit, die jeweilige Miles & More-Kartennummer des Passagiers einzugeben.

3.4. Bezahlung

3.4.1. Bezahlungsarten

3.4.1.1. OS bietet die Bezahlung über folgende Kreditkarten an:

  • Airplus Austrian Diners Club
  • Airplus / UATP
  • American Express
  • Diners Club
  • Japanese Credit Bureau
  • Master Card
  • Visa

3.4.1.2. Zahlung gegen Rechnungslegung OS bietet die Möglichkeit Zahlung gegen Rechnungslegung nach positiver Prüfung der Bonität an.

3.4.2. Zahlungsabwicklung

OS wickelt die Zahlung direkt mit dem Agenten ab.

3.4.3. Erhöhung von Gebühren

Das Reisebüro nimmt zur Kenntnis, dass eine allfällige Erhöhung von Gebühren (z. B. Flughafengebühren, andere behördliche Gebühren) sowie des Kerosinzuschlags zwischen Buchung und Ausstellung des Flugscheines dem Reisebüro verrechnet und von diesem an OS zu bezahlen sind.

3.5. Ticketart

3.5.1. Ticketart

OS stellt ein elektronisches Ticket = etix® aus.

3.6. Buchungsbestätigung, Umsatzsteuerausweis und Passenger Receipt

3.6.1. Buchungsbestätigung an das Reisebüro

OS übersendet im Anschluss an jede Buchung eine automatische Buchungsbestätigung per E-Mail an die in der Buchung angegebene E-Mail-Adresse des Reisebüros.

3.6.2. Buchungsbestätigung an den Kunden

3.6.2.1. Auf Wunsch wird auch eine Buchungsbestätigung an den Kunden übersandt, wenn im Buchungsvorgang eine E-Mail-Adresse des Kunden eingeben wird.

3.6.2.2. Gibt das Reisebüro keine E-Mail-Adresse des Kunden ein, geht OS davon aus, dass das Reisebüro die Buchungsdaten auf anderem Wege an seinen Kunden übermitteln möchte. OS empfiehlt zu diesem Zweck einen Ausdruck des an das Reisebüro übermittelten PDF Dokuments.

3.6.3. Umsatzsteuer-Ausweis

3.6.3.1. Der Umsatzsteuer-Ausweis für Inlandsflüge erfolgt entweder durch OS auf dem Passenger Receipt oder durch das hierzu autorisierte Kreditkarteninstitut auf der Kreditkartenabrechnung.

3.6.3.2. Der Umsatzsteuer-Ausweis über den Ticketpreis darf nicht auf dem Leistungsbeleg des Reisebüros vorgenommen werden.

3.6.4. Passenger Receipt

3.6.4.1. Der Passenger Receipt dient als Fluggast-Coupon und als Rechnung. Der Passenger Receipt wird nur einmalig durch OS erstellt.

3.6.4.2. Der Passenger Receipt kann zum Zeitpunkt des Check-ins am Flughafen bzw. zum Zeitpunkt des Online Check-ins der ersten Flugstrecke oder online unter ww.austrian.com gedruckt werden.

3.7. Ticketausstellung

Die Flugscheine für die Buchungen, die via Agent Manager erstellt wurden, werden zentral von OS ausgestellt.

4. Umbuchung

4.1. Kontakte für Umbuchungen

4.1.1. Umbuchungen von Flugreisen, die über den Agent Manager gebucht wurden, können telefonisch getätigt werden. Hierzu kann sich der Kunde direkt an das OS Call Center oder an einen OS Flugscheinschalter wenden.

4.1.2. Wenn das Reisebüro für seinen Kunden eine Umbuchung vornehmen möchte, kann der Agency Support von OS kontaktiert werden. Die Umbuchung durch das Reisebüro für seinen Kunden setzt voraus, dass der Kunde hierfür die Einwilligung gegenüber dem Reisebüro erteilt hat und mit der Belastung etwaiger durch die Umbuchung bedingten Zuzahlungen (vgl. Ziffer 4.2) einverstanden ist.

4.2. Zuzahlungen bei Umbuchungen

4.2.1. Sollte aus einer Umbuchung zusätzliche Kosten, wie Umbuchungsentgelt oder Tariferhöhungen entstehen, werden diese Kosten bei elektronischen Tickets bei der Umbuchung fällig und sofort belastet. Als Zahlungsarten akzeptiert OS die in Punkt 3.5.1. genannten Zahlungsarten.

4.2.2. Passenger Receipts mit eventuellem Umsatzsteuerausweis für geleistete Zuzahlungen werden in der Regel beim nächsten Check-in Vorgang ausgedruckt und dem Passagier ausgehändigt.

4.2.3. Dem Reisebüro steht es frei, für die Erbringung der Beratungsleistung bei einer Umbuchung gegenüber dem Kunden ein beliebiges Serviceentgelt von diesem zu fordern. Tut es dies, so wird das Reisebüro gegenüber seinem Kunden deutlich machen, dass das Entgelt kein Bestandteil des Beförderungstarifs der OS bzw. keine Umbuchungsentgelt der OS ist.

5. Stornierungen und Erstattungen

5.1. Stornierungen

5.1.1. Stornierungen von Reisen, die über den Agent Manager gebucht wurden, können direkt vor Ticketausstellung vorgenommen werden.

5.1.2. Dem Reisebüro steht es frei, dem Kunden für seine Leistungen im Zusammengang mit einer Stornierung eine Vergütung zu berechnen. Berechnet das Reisebüro eine Vergütung, so wird das Reisebüro gegenüber seinem Kunde deutlich machen, dass das Entgelt kein Bestandteil des Beförderungstarifs der OS bzw. kein Entgelt für die Bearbeitung der Erstattung der OS ist.

5.2. Erstattungen

5.2.1. Kontakte für Erstattungen

5.2.1.1. Erstattungen von bereits ausgestellten Tickets, die über den Agent Manager gebucht wurden, können über OS beauftragt werden. Hierzu kann sich der Kunde direkt an jede OS Reservierung wenden. Sollte das Ticket mit einer Kreditkarte bezahlt worden sein, wird die Refundierung auf die verwendete Kreditkarte gutgeschrieben.

5.2.1.2. Wenn das Reisebüro für seinen Kunden eine Erstattung vornehmen möchte, steht für alle Reisebüros der Austrian Agency Support zur Verfügung. Die Erstattung durch das Reisebüro für seinen Kunden setzt voraus, dass der Kunde hierfür die Einwilligung gegenüber dem Reisebüro erteilt hat und mit der Verrechung etwaiger durch die Erstattung bedingten Aufwände gemäß der Tarifkonditionen einverstanden ist.

5.2.1.3. Dem Reisebüro steht es frei, dem Kunden für seine Leistungen im Zusammengang mit einer Erstattung eine Vergütung zu berechnen. Berechnet das Reisebüro eine Vergütung, so wird das Reisebüro gegenüber seinem Kunde deutlich machen, dass das Entgelt kein Bestandteil des Beförderungstarifs der OS bzw. kein Entgelt für den Erstattungsaufwand durch OS ist.

5.2.2. Passenger Receipt Erfordernis

5.2.2.1. Zur Erstattung muss OS einen bereits ausgestellten Passenger Receipt zurückfordern.

5.2.2.2. Zur Erstattung eines Papiertickets muss OS die nicht benutzten Coupons inklusive Passenger Receipt zurückfordern.

5.2.3. Kreditkarte / Invoice Konto / Barzahlung

OS erstattet alle erstattungsfähigen Beträge auf die Kreditkarte mit der der Flugschein, der der Erstattung zugrunde liegt, bezahlt wurde.

Wurde der Flugschein über ein Invoice Konto bezahlt, leitet OS eine Gutschrift auf dieses Konto ein.

Wurde der Flugschein bar bezahlt, leitet OS eine Barauszahlung ein.

6. Flugplanänderungen

6.1. Informationen zu Flugplanänderungen

6.1.1. Sollte OS an einer gebuchten Reise auf Grund von Flugplanänderungen, Umbuchungen oder Änderungen der Abflug- und Ankunftszeit vornehmen, wird über diese Änderung per E-Mail oder telefonisch informiert.

6.1.2. Wurde bei Buchung keine Kunden-E-Mail-Adresse angegeben, erhält ausschließlich das Reisebüro eine E-Mail-Benachrichtigung. OS geht davon aus, dass das Reisebüro in diesem Fall seinen Kunden informieren möchte.

6.1.3. Sollte das Reisebüro seinen Kunden nicht informieren können oder wollen, hat das Reisebüro die Möglichkeit, die E-Mail unter Angabe eines Kundenkontakts (E-Mail oder Telefonnummer) an die OS E-Mail-Adresse weiterzuleiten. OS wird dann den Kunden über die Änderungen informieren.

7. Haftung

7.1. Reisebüros dürfen keine Software, Mechanismen, oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung Agent Managers verwenden, die das Funktionieren des Agent Managers stören können. Inhalte dürfen weder blockiert, überschrieben noch verändert werden.

7.2. Reisebüros dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des Agent Managers zur Folge haben können.

7.3. Die auf der Agent Manager Website dargestellten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung durch OS weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"- Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

7.4. OS haftet außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für Schäden, wenn und soweit OS, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7.5. Soweit OS haftet, ist die Haftung von OS bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf die auf die Vertragsverletzung zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

7.6. Eine Haftung von OS für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nicht, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von OS vor.

7.7. Weder OS noch das Reisebüro ist für Nichterfüllung oder Verzögerungen in der Erfüllung verantwortlich, die durch höhere Gewalt (Force Majeure) in Form insbesondere von Naturgewalten, Streik oder gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen sowie kriegerischen bzw. terroristischen Handlungen verursacht werden. Für Ansprüche, die in diesem Zusammenhang aus Flugstreichungen, Flugplanänderungen oder denied boarding entstehen könnten, haftet OS gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

8. Ticketservicecharge

Für die Ausstellung der über den Agent Manager gebuchten Flugscheine wird dem Reisebüro durch OS eine Ticketservicecharge verrechnet. OS behält sich vor, die Höhe der Servicegebühr jederzeit einseitig zu ändern.

9. Vertraulichkeit

9.1. OS und das Reisebüro verpflichten sich, sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Partners, die ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung des Agent Managers durch das Reisebüro bekannt werden, vertraulich zu halten, nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Dies gilt auch für persönliche Kundendaten, die den Parteien bei im Zusammenhang mit der Nutzung des Agent Manager zur Kenntnis gelangt sind.

9.2. Zu den vertraulich zu haltenden Informationen gehören auch in Computersysteme eingegebene und gespeicherte Daten, technische, operationelle und kommerzielle Angaben sowie Betriebsunterlagen wie Betriebsanleitungen und Benutzerhandbücher.

9.3. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Nutzung des Agent Managers durch das Reisebüro.

10. Sonstiges

10.1. Datenschutz

Die mit der Nutzung verbundenen personen- und firmenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie gemäß den OS-Datenschutzhinweisen verarbeitet und genutzt für Zwecke, die der Nutzung der Plattform dienen. Diese Verarbeitung schließt die Weitergabe der Daten an mit OS verbundenen Unternehmen und/oder sonstige Dritte ein. Das Reisebüro ist damit einverstanden, dass die IP-Adresse des Internet-Service-Providers, von dem aus das Reisebüro, die OS-Website besucht, gespeichert wird.

10.2. Änderungen / Ergänzungen der Nutzungsbedingungen

10.2.1. OS behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen und der beschriebenen Abläufe für den Agent Manager vorzunehmen.

10.2.2. Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden auf der Homepage von www.Agentmanager.at angezeigt. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Reisebüro weiterhin Buchungen auf den Internet-Seiten der Plattform tätigt. Widerspricht ein Reisebüro der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Nutzung gemäß Ziffer 2.7 der Nutzungsbedingungen durch Mitteilung beendet werden.

10.3. Nichtübertragbarkeit

Der Nutzerzugang sowie die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht auf Dritte übertragbar.

10.4. Vorrang anderer Vereinbarungen

Stehen einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise im Widerspruch zum gültigen Kooperationsvertrag zwischen OS und dem Reisebüro, so haben die Bestimmungen des Kooperationsvertrages Vorrang gegenüber diesen Nuzungsbedingungen.

10.5. Sonstiges

Vorraussetzung für die Teilnahme am Agent Manager ist ein gültiger Kooperationsvertrag zwischen dem Agenten und OS.

10.6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.6.1. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Anwendung dieser Nutzungsbedingungen sind zwischen OS und dem Reisebüro zu klären, wobei OS und das Reisebüro auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken werden.

10.6.2. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts (IPRG, EVÜ).

10.6.3. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt, vereinbart.