Barrierefreies Reisen

Für Menschen mit Behinderungen und hilfsbedürftige Fluggäste haben wir ein spezielles Servicekonzept entwickelt – in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1107/06 über die Rechte von behinderten Fluggästen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität.
Auf direkten Flügen in die oder aus den USA wurde unser Servicepaket für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität beziehungsweise Sinneswahrnehmung auf die Verordnung 14 CFR, DOT382 abgestimmt.

So buchen Sie Ihren Flug

Bitte buchen Sie Ihren Flug bis spätestens 48 Stunden vor Abflug und teilen Sie uns mit, welche Art von Unterstützung Sie benötigen, damit wir Ihr individuelles Servicepaket auf Sie abstimmen können.
Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung oder einer körperlichen Beeinträchtigung können aus Gründen der Flugsicherheit in manchen Reihen (beispielsweise am Notausgang) keinen Sitzplatz wählen. Einige Sitze am Gang sind mit klappbaren Armlehnen ausgestattet – bitte erkundigen Sie sich bei der Buchung nach diesen Sitzplätzen.

Schriftlich per Formular

Bitte informieren Sie uns per Formular über Ihren Betreuungsbedarf und gegebenenfalls die Mitnahme Ihrer eigenen Mobilitätshilfen.

Telefonisch

Buchen Sie über das Service Center. Bitte informieren Sie unser Callcenter-Team über besondere Bedürfnisse.

Fluggäste mit Rollstuhl und anderen Hilfsgeräten oder -mitteln

Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf und gegebenenfalls die Mitnahme Ihrer eigenen Mobilitätshilfen inklusive Abmessungen, Gewicht und Besonderheiten (z. B. Faltrollstuhl, Sportrollstuhl oder E-Rollstuhl) bis 48 Stunden vor Abflug an:

Der Transport von bis zu zwei Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken oder andere Gehhilfen) pro Fluggast mit eingeschränkter Mobilität ist bei Austrian Airlines kostenlos.

Bitte beachten Sie

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, benötigen wir bei der telefonischen Anmeldung insbesondere folgende Informationen:

Grad der Mobilitätseinschränkung

Bitte teilen Sie uns vorab mit, bis zu welchem Grad Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Drei internationale Rollstuhl-Einstufungen helfen Ihnen dabei, den Grad Ihrer Behinderung richtig einzustufen.

Rollstuhlkategorie Beschreibung WCHS – Wheelchair Steps Der Fluggast kann keine Treppen steigen, kann aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. WCHR – Wheelchair Ramp Der Fluggast benötigt den Rollstuhl nur, um längere Strecken zu Fuß zurückzulegen; Treppensteigen ist selbständig möglich. WCHC – Wheelchair Cabin Seat Der Fluggast benötigt immer einen Rollstuhl und kann sich ohne fremde Hilfe nicht in der Kabine bewegen; es wird ein eigener Rollstuhl mitgeführt.

Gewicht und Abmessungen

Für bestimmte Strecken oder Flugzeugtypen gelten restriktivere Abmessungen/Gewichtsgrenzen. Senden Sie uns daher vor Ihrer Buchung die gewünschten Flugdaten sowie die Länge/Breite/Höhe und das Gewicht Ihrer Mobilitätshilfe, sollte Ihr Rollstuhl die folgenden Abmessungen überschreiten. Wir prüfen gerne die Verlademöglichkeiten.

  • Abmessungen: max. 130 x 85 x 70 cm
  • Gewicht: max. 80 kg

Services

Am Flughafen

Unsere geschulten Mitarbeiter und Vertragspartner stehen Ihnen an allen Flughäfen zur Verfügung. Kostenloses Rollstuhlservice bieten wir bei Abflug und Ankunft an.

Bitte melden Sie sich spätestens 60 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits online eingecheckt haben. So können wir sicherstellen, dass Sie den besten Service erhalten. Sie können Ihren zusammenklappbaren Rollstuhl bis zum Abflug-Gate benutzen. Am Check-in wird der Rollstuhl mit einem „Delivery at Aircraft“ Gepäckanhänger versehen. Er wird direkt beim Flugzeug verladen.
Für batteriebetriebene Rollstühle kann es aus Sicherheitsgründen Einschränkungen geben.

Je nach lokalen Gegebenheiten bieten Flughäfen unterschiedliche Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fluggäste. Es kann vorkommen, dass Sie den Rollstuhl wechseln müssen, um vom Flughafen ins Flugzeug zu gelangen. Bitte beachten Sie, dass das stufenlose Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug nicht auf allen von uns angeflogenen Flughäfen garantiert werden kann. Das Flugzeug wird auf dem Vorfeld geparkt, und das Ein- und Aussteigen erfolgt über eine Treppe.

An Bord

Fast alle Sitze haben bewegliche Armlehnen, die den Zugang zu Ihrem Sitz erleichtern. Wenn Sie eine Sitzschale am Sitzplatz befestigen möchten, müssen wir diese aus Sicherheitsgründen vorher prüfen lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Special Cases Desk.

Grundsätzlich können Sie einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Sitz frei wählen. Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen kann es aber zu Einschränkungen kommen, z. B. können wir Ihnen keinen Sitzplatz am Notausgang anbieten.

Am Zielflughafen

Bei der Ankunft am Zielflughafen erhalten Sie Ihren Rollstuhl entweder sofort nach dem Aussteigen oder am Gepäckförderband.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihr Rollstuhl an den folgenden Flughäfen nicht sofort nach dem Aussteigen zugestellt werden kann: Billund, Cagliari, Catania, Hannover, Nürnberg, Olbia, Palermo und Stuttgart.

Aufgrund von Engpässen kann es bei der Ausgabe zu geringfügigen Wartezeiten kommen. Der Rollstuhlservice des Flughafens erwartet Sie nach der Ankunft des Flugzeuges und hilft Ihnen auf dem weiteren Weg.

Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung

Um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen, teilen Sie uns bitte Ihren Betreuungsbedarf bis 48 Stunden vor Abflug mit. Bei einer telefonischen Ticketreservierung ebenso wie bei einer Buchung im Reisebüro weisen Sie bitte vor dem Abschluss der Buchung auf Ihre Bedürfnisse hin. Nach Abschluss einer Onlinebuchung können Sie Ihren Betreuungsbedarf auch online anmelden.

Unsere Fluggäste mit eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen benötigen kein ärztliches Attest für die Reise.

So buchen Sie Ihren Flug

Für Fluggäste mit Hör- oder Sehbehinderungen, die um Unterstützung gebeten haben, bieten wir Folgendes an:

  • Hilfeleistungen wie Begleitung am Flughafen, falls gewünscht
  • Separate Information bei Flugunregelmäßigkeiten
  • Separate, persönliche Sicherheitsunterweisungen an Bord
  • Unsere Mitarbeiter sind Ihnen auch an Ihrem Reiseziel oder beim Umsteigen gerne behilflich. Sie begleiten Sie zum Flughafenausgang oder zum Gate Ihres Anschlussfluges.

Fluggäste mit geistiger oder intellektueller Einschränkung

Die Wege durch die Flughäfen sind oft lang und kompliziert und es kann zu Orientierungs- und Verständigungsschwierigkeiten kommen. Sicherheits- und Zollkontrollen können ebenfalls Stress verursachen.

Während des Fluges müssen die Fluggäste die Sicherheitsanweisungen der Crew befolgen.

Die Belastbarkeit einer Person mit einer geistigen Beeinträchtigung sollte nicht überschätzt werden. Bei bestimmten Beeinträchtigungen, die zu Verwirrung oder Desorientierung führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der Fluggast die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. Wenn der Fluggast ohne Betreuung von Bord geht, kann es dazu führen, dass er/sie am Flughafen die Orientierung verliert und sich zunehmend in einen Zustand der Verwirrung hineinsteiget. Sollte für den Fluggast eine solche Gefahr bestehen, empfehlen wir dringend die Mitreise einer Begleitperson.

Assistenzhunde

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren ausgebildeten Assistenzhund auf Ihre Reise mitzunehmen, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung Ihres Fluges mit. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Hund mit in die Kabine nehmen zu können.

Viele Länder haben strenge Impfvorschriften für Tiere. Falls Papiere oder erforderliche Nachweise fehlen, kann das Zielland Ihrem Hund die Einreise verweigern. In manchen Ländern bestehen Einfuhrbeschränkungen für Tiere, Assistenzhunde eingeschlossen. Bitte überprüfen Sie dies bereits im Vorfeld.

Behindertengerechte Ausstattung an Bord

Die meisten unserer Langstreckenflugzeuge und unsere Airbus-Flotte sind mit behindertengerechten Einrichtungen ausgestattet. Auf Boeing 777 und 767 ist ein Bordrollstuhl standardmäßig an Bord, damit Sie leichter die Toilette aufsuchen können.

Wenn Sie uns mindestens 48 Stunden vor Abflug Bescheid geben, können wir Ihnen auch in unseren anderen Flugzeugen einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen.

Unser Kabinenpersonal hilft gerne:

  • beim Vorbereiten des Essens
  • wenn Sie den „Bordrollstuhl“ benutzen bis zur Toilette
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität bis zur Toilette
  • beim Verstauen von Handgepäck und Behelfsmitteln
  • bei der Kommunikation mit Fluggästen, die in ihrem Seh- bzw. Hörvermögen eingeschränkt sind

Sie brauchen darüber hinaus Unterstützung? Dann benötigen Sie eine Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Begleitpersonen

In einigen Fällen ist es erforderlich, eine Begleitperson auf Ihren Flug mitzunehmen.

Sie benötigen eine Begleitperson:

  • wenn Sie die Sicherheitsanweisungen unseres Bordpersonals nicht verstehen.
  • wenn Sie sich im Falle einer Evakuierung nicht selbst helfen können.
  • wenn Sie Hilfe beim Essen oder Benutzen der Toilette benötigen.

Hidden Disabilities Sunflower

Austrian Airlines ist eine Kooperation mit Hidden Disabilities Sunflower eingegangen.

Das Tragen des Sonnenblumensymbols ist eine diskrete Möglichkeit, auf nicht sichtbare Behinderungen hinzuweisen. So machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie eventuell Hilfe oder etwas mehr Zeit benötigen. Bitte beachten Sie, dass die Sonnenblume nicht garantiert, dass Sie besondere Services erhalten. Dennoch unterstützen wir Sie so gut wie möglich, damit Sie entspannt reisen können.

Bequemer buchen mit FREMEC – der Frequent Traveller’s Medical Card

Für Vielflieger mit eingeschränkter Flugreisetauglichkeit bieten wir die „Frequent Traveller’s Medical Card“ (FREMEC) an. Sie vereinfacht Ihre Flugvorbereitungen und ersetzt das medizinische Betreuungsformular, das sonst für jeden Flug erforderlich ist. Wenn Sie sich für eine FREMEC interessieren oder eine medizinische Hilfeleistung anmelden wollen, dann klicken Sie bitte auf „Medizinische Flugfreigabe“.

Verstöße gegen die Verordnung

Bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität wenden Sie sich bitte an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF)
Telefon: +43 1 5050707 740 (Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr)
www.apf.gv.at/flug-allgemeines

US-Verordnung 14 CFR, DOT382 für Direktflüge von den bzw. in die USA

Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die an einem US-Flughafen beginnen oder enden.

Austrian Airlines verpflichtet sich, Ihren Rollstuhl oder Scooter (im Folgenden als „Mobilitätshilfe“ bezeichnet) mit Sorgfalt zu behandeln. Trotz unserer Bemühungen können Mobilitätshilfen manchmal beschädigt werden oder verspätet ankommen. 

Wenn Sie während Ihrer Reise eine verspätete oder beschädigte Mobilitätshilfe melden müssen, melden Sie dies bitte online unter Austrian –  Einen neuen Bericht erstellen oder wenden Sie sich an das Fundbüro an Ihrem Zielflughafen.

Sie können anhand dieses Formulars auch eine Kostenerstattung beantragen.

Bei Problemen mit Ihrer Mobilitätshilfe während Ihrer Reise fragen Sie bitte nach einem unserer speziell ausgebildeten Ansprechpartner, dem Complaint Resolution Official (CRO). Dieser Mitarbeiter kennt die relevanten Vorschriften der US-Behörden und kümmert sich um Ihr Anliegen. 

Unsere CROs sind an allen unseren Reisezielen in den USA und in Wien verfügbar. 

So kontaktieren Sie die Reservierungszentrale in Wien: +43 5 1766 1000 (das Callcenter leitet Ihre Anfrage an einen CRO weiter).

Verspätungen

Im Falle einer verspäteten Rückgabe Ihrer Mobilitätshilfe können Sie wählen, ob Sie die verspätete Mobilitätshilfe an Ihrem Zielflughafen abholen oder an einen angemessenen Ort wie Ihre Wohnung oder Ihr Hotel liefern lassen.  

Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Transport zum und vom Flughafen, die Ihnen durch die Verspätung Ihrer Mobilitätshilfe entstanden sind. Es ist möglicherweise notwendig Belege für die Kosten vorzulegen.

Leihrollstuhl

Sollte Ihre Mobilitätshilfe während des Fluges beschädigt worden sein, haben Sie das Recht auf einen Leihrollstuhl mit Anpassungen, die Ihren Funktions- und Sicherheitsanforderungen so weit wie möglich entsprechen. Die Dauer dieser Leistung ist für die Zeit, während Sie auf die Rückgabe, Reparatur oder den Ersatz Ihrer beschädigten Mobilitätshilfe warten. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich auch Ihre eigene Leihmobilitätshilfe besorgen. Die entsprechenden Kosten werden innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

Reparatur oder Ersatz

Im Falle einer beschädigten oder verlorenen Mobilitätshilfe stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl: 

  1. Austrian Airlines sorgt auf eigene Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Mobilitätshilfe durch ein Gerät mit vergleichbarer Funktion und Sicherheit. 
     
  2. Sie veranlassen die Reparatur oder den Austausch des Geräts über Ihren bevorzugten Händler, wobei Austrian Airlines für den Transport des Geräts zum Händler und die direkte Bezahlung der damit verbundenen Kosten an den Händler verantwortlich ist.

Erstattung der Preisdifferenz für Ihr Ticket

Sollten Sie Ihren ursprünglich geplanten Flug nicht antreten können, da Ihre Mobilitätshilfe nicht transportiert werden kann und Ihr neuer Flug einen höheren Ticketpreis hat, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz. Dies gilt, wenn beide Flüge am gleichen Tag, mit der gleichen Fluggesellschaft und zwischen den gleichen Flughäfen stattfinden. 

Um eine Erstattung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter Hilfe und Kontakt | Austrian Airlines und reichen Sie die folgenden Dokumente ein: 

  • Abmessungen Ihrer Mobilitätshilfe 
  • Ticketpreis für den Flug, bei dem Ihre Mobilitätshilfe nicht verladen werden konnte 
  • Ticketpreis für den neuen Flug 

Einschränkungen für das Verladen von Mobilitätshilfen: Abmessungen der Flugzeugtüren

Wir geben unser Bestes, um Ihre Mobilitätshilfe unterzubringen. Um sicherzustellen, dass Ihre Mobilitätshilfe durch die Frachttür passt, prüfen Sie bitte die Türgrößen unserer Flugzeuge:

Flugzeug-Typ Frachttür



Breite in cm und Zoll Höhe in cm und Zoll

ATR72-600
(Braathens)

125/49,2

150/59


A220-300
(Air Baltic)

118/46,5

83/32,7



A320/321

182/71,6

120/47,2



B767-300

340/134

170/67



B777-200

269/106

170/67



B787-9

269/106

170/67



EMB 190/195

110/43,3

90/35,4



Für die Embraer-Flotte gelten Gewichtsbeschränkungen: 80 kg und für A220-100/A220-300: 149 kg.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Sie können sich per E-Mail an unseren Special Cases Desk wenden.Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.

1 Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.
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Die E-Mail-Kommunikation mit den Lufthansa Group Fluggesellschaften ist nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung personenbezogener Daten, wie z. B. Name, Kontaktdaten oder Reiseinformationen. Verweisen Sie vor allem in der Betreffzeile nicht auf diese Daten.

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