Allgemeine Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck
Wien, August 2024
Wenn Sie ein Ticket für einen durch die Austrian Airlines durchgeführten Flug (Code OS) erwerben, gehen Sie einen Beförderungsvertrag mit uns ein.
Sofern sich aus dem Wortlaut oder dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Ausdrücke die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung
- "Wir", "unser" und "uns" sind Austrian Airlines AG.
- "(Autorisierter) Agent" ist ein Verkaufsagent, welcher von uns ermächtigt ist, uns im Ticket-Verkauf zu vertreten.
- "Abkommen" ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.
- "Airline Code" ist ein Code bestehend aus 2 Symbolen oder 3 Buchstaben, welcher der jeweiligen Fluglinie zugeordnet wird.
- "Anschlussflug" ist ein Flug aufgrund zweier oder mehrerer aufeinander folgender, gemeinsam ausgestellter Tickets, wobei diese zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
- "Elektronischer Coupon" ist ein Coupon in elektronischer Form oder ein sonstiges Dokument in unserer Datenbank.
- "Elektronisches Ticket" ist der von uns ausgestellte Itinerary/Receipt, der elektronische Coupon oder die Bordkarte.
- "Flug Coupon" ist der Teil des Tickets der den Vermerk "Flight Coupon" oder "good for passage" enthält oder im Falle des elektronischen Tickets der elektronische Coupon; er gibt die einzelnen Orte an, zwischen denen der Coupon zur Beförderung berechtigt.
- "Flugsegment" ist ein Teil einer Beförderung zwischen zwei Orten, der von uns oder einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt wird.
- "Flugunterbrechung" ist die geplante Unterbrechung Ihrer Reise an einem Ort zwischen Abflugs- und Bestimmungsflughafen.
- "Gepäck" sind Ihre persönlichen Gegenstände, die Sie in Zusammenhang mit Ihrer Reise mit sich führen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst dieser Begriff sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck.
- Aufgegebenes Gepäck ist Gepäck, das uns anvertraut wurde und für das eine Gepäcksmarke ausgestellt wurde.
- Nicht aufgegebenes Gepäck ist alles übrige Gepäck.
- "Gepäcksmarke" ist ein von uns zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestelltes Dokument. Sie besteht aus der Gepäcksanhängemarke, die am Gepäck befestigt wird und aus der Gepäckseinlösemarke, die Ihnen ausgehändigt wird.
- "Höhere Gewalt" sind unübliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres oder Ihres Einflussbereiches, deren Folgen auch unter Einhaltung größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden können.
- "Itinerary/Receipt" ist ein von uns ausgestelltes Dokument oder mehrere Dokumente, in dem der Name des Passagiers, Fluginformationen und sonstige Informationen enthalten sind.
- "Konsument" ist jede Person, die Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Konsumentenschutzgesetz¹ in der jeweils geltenden Fassung ist.
- "Luftfrachtführer" (Carrier) ist jeder andere Luftfrachtführer als wir, dessen Airline Code auf Ihrem Ticket oder auf Ihren Anschlussflugscheinen aufscheint.
- "Passagier" ist jede Person, mit Ausnahme der Mitglieder des Bordpersonals, die aufgrund eines Tickets in einem Flugzeug transportiert wird oder werden soll (siehe auch Begriffsbestimmung "Sie" und "Ihr").
- "Passagier Coupon" (Passenger Coupon) ist der Teil des Tickets, der immer bei Ihnen verbleibt.
- "Rechtzeitiges Eintreffen beim Check-in" ist jener Zeitpunkt, der von uns bzw. einem Luftfrachtführer bestimmt wurde, zu dem sämtliche Check-in-Formalitäten erledigt sein müssen und Sie Ihren Boardingpass (Einsteigekarte) erhalten haben.
- "Sie" und "Ihr" bedeutet irgendeine Person, mit Ausnahme von Mitgliedern des Bordpersonals, welche gemäß eines Tickets in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll (siehe auch die Definition für "Passagier").
- "SZR" sind die durch den Internationalen Währungsfonds festgelegten Sonderziehungsrechte (1 SZR entspricht am 11.12.2019 1,24 EURO).
- "Tage" sind volle Kalendertage, einschließlich Sonntage und gesetzlicher Feiertage; bei Schadensanzeigen wird der Tag des Erhalts des Gepäcks nicht mitgerechnet; bei Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Tickets wird der Tag der Ausstellung bzw. der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.
- "Tarif" ist das für die Beförderung eines Fluggastes und Gepäcks zu entrichtende Entgelt sowie die Bedingungen, unter denen dieser anwendbar ist.
- "Ticket" (Flugschein) ist entweder das Dokument mit dem Vermerk "Passenger Ticket and Baggage Check" (Passagier Coupon und Gepäckschein) oder das elektronische Ticket; es umfasst auch die Vertragsbedingungen und Hinweise sowie die Flug- und Passagier Coupons.
- "Vereinbarte Zwischenlandeorte" sind Orte, mit Ausnahme des Abflugs- und des Bestimmungsortes, welche im Ticket ausdrücklich als solche benannt oder als solche in unseren Flugplänen veröffentlicht sind.
- "Vertragsbedingungen" sind die auszugsweise in Ihrem Ticket oder Itinerary / Receipt abgebildeten (bzw. mit diesem übermittelten) Bestimmungen, die als solche bezeichnet werden und welche mittels Verweis diese Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck zu einem Bestandteil Ihres Beförderungsvertrages machen.
1 = Bundesgesetz vom 8.3.1979, BGBl 140, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden, in der jeweils geltenden Fassung.
2.1. Allgemeines
Soweit in den Absätzen 2.2 und 2.3 dieses Artikels nicht anderes bestimmt ist, sind diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen nur auf jene Flüge oder Flugsegmente anwendbar, bei denen der Name unserer Fluglinie oder unser Airline Code in der Spalte "Carrier/Flight" des Tickets für diesen Flug bzw. dieses Flugsegment steht.
Wenn wir einen Flugschein zur Beförderung auf Diensten einer anderen Airline ausstellen, handeln wir insoweit nur als deren Agent. Sie erkennen dies daran, dass unser Airline Code nicht vor der Flugnummer aufscheint.
2.2. Charterflüge
Bei Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung kommen diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Anwendung, soweit sie nicht durch die Bedingungen der Charterver-einbarung und des Charter-Tickets abgeändert oder ersetzt werden.
2.3. Code Share
Auf manchen Strecken bieten wir unter dem Begriff "Code Share" unser Service in Kooperation mit anderen Luftfrachtführern/Transportunternehmen ("Code Share Partner") an. In diesem Fall wird, obwohl Sie einen Beförderungsvertrag mit uns geschlossen und ein Ticket mit unserem Namen oder Airline Code erhalten haben, die Beförderung ganz oder teilweise durch einen Code Share Partner durchgeführt. Darauf weisen wir Sie bereits im Rahmen der Buchung hin.
Auch für Code-Share-Dienste auf Flügen, die von anderen Luftfrachtführern/Transportunternehmen durchgeführt werden, gelten die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Im Falle der Durchführung des Fluges durch andere Luftfrachtführern/Transportunternehmen, sollten Sie sich mit den Besonderheiten wie z. B. Check-in-Zeiten, Bestimmungen zur Rückbestätigung von Buchungen, Anforderungen und Richtlinien bezüglich der Beförderung unbegleiteter Minderjähriger, Beförderung von Tieren, Beförderungsverweigerung, Sauerstoffgeräte, Betriebsunregelmäßigkeiten, und Gepäckfreimengen/-annahme etc. des durchführenden Luftfrachtführers/Transportunternehmen vertraut machen.
2.4. Information über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers²
Da es für Sie als Passagier wichtig ist zu wissen, mit welcher Fluglinie Sie tatsächlich fliegen (Operating Carrier), informieren wir Sie bereits bei Reservierung eines Fluges über die Identität des Operating Carriers. Ebenso werden Sie unverzüglich informiert, sofern der Operating Carrier gewechselt wird.
Indirekte Vertriebskanäle, welche nicht in unserem Einflussbereich stehen, wie Reisebüros oder diverse Internetanbieter, sind ebenfalls durch Art 11 der Verordnung (EG) Nr. 2111/20052 verpflichtet, bei Reservierung auf den Operating Carrier hinzuweisen bzw. jeden Wechsel des Operating Carriers dem Passagier mitzuteilen.
Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Europäischen Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, finden Sie unter
2 = Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG.
3.1. Allgemeines
3.1.1. Wir befördern nur den im Ticket angeführten Passagier; Sie müssen daher jederzeit in der Lage sein, die zu Ihrer Identifikation nötigen Dokumente vorzulegen.
3.1.2. Das Ticket ist nicht übertragbar.
3.1.3. Das Ticket ist und bleibt zu jederzeit unser Eigentum.
3.1.4. Ausgenommen den Fall eines elektronischen Tickets können Sie nicht auf einem Flug befördert werden, wenn Sie dafür kein gültiges Ticket mit einem gültigen Flug Coupon und allen übrigen unbenutzten Flugcoupons sowie dem Passagier Coupon besitzen. Weiters können Sie nicht befördert werden, wenn Ihr Ticket in irgendeiner Weise verändert wurde und dies nicht durch uns oder einen unserer Agenten geschah. Im Fall eines elektronischen Tickets können Sie nicht befördert werden, wenn Sie sich nicht ausreichend ausgewiesen haben und kein gültiges elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
3.1.5. Das Ticket stellt einen Wert dar, weshalb Sie ausreichend sicherstellen sollten, dass es weder beschädigt noch gestohlen wird.
3.2. Gültigkeitsdauer
3.2.1. Ein Ticket zum Normaltarif ist zur Beförderung ein Jahr gültig, gerechnet vom Zeitpunkt des Antrittes der Beförderung oder, sofern das Ticket auch nicht teilweise zur Beförderung verwendet worden ist, vom Ausstellungstage an. Ein Ticket zu einem anderen als dem Normaltarif ist zur Beförderung oder Erstattung nur für die Zeit gültig, wie sie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers oder im Beförderungstarif oder im Ticket selbst angegeben ist.
3.2.2. Können Sie Ihre Reise nach Reiseantritt wegen Krankheit nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer fortsetzen, so können wir die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets verlängern. Eine Verlängerung ist allerdings nur möglich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wieder reisefähig sind oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Datum von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen wurde, auf welchem Platz zur Verfügung steht, und ausschließlich in der Klasse, für die das Ticket ausgestellt wurde. Eine solche Krankheit muss durch ein ärztliches Zeugnis attestiert werden. Wenn die im Ticket verbleibenden Flug Coupons, oder im Falle eines elektronischen Tickets der Elektronische Coupon, einen oder mehrere Zwischenlandeorte beinhalten, kann die Gültigkeit des Tickets für die Dauer von maximal drei Monaten nach dem auf dem Ticket ausgewiesenen Datum verlängert werden. Unter diesen Umständen können wir die Gültigkeitsdauer der Tickets von den Sie begleitenden engeren Familienmitgliedern ebenfalls verlängern.
3.2.3. Verstirbt ein Fluggast während seiner Flugreise, kann bei den ihn begleitenden Fluggästen auf die Mindestaufenthaltsdauer verzichtet oder die Gültigkeitsdauer des Tickets verlängert werden. Kommt es im engeren Familienkreis des Fluggastes, der sich auf einer Flugreise befindet, zu einem Todesfall, kann das vom Fluggast benützte Ticket und die Tickets der ihn begleitenden engeren Familienmitglieder entsprechend verlängert werden. Jede dieser Änderungen erfolgt erst nach Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde; die Verlängerung der Gültigkeit ist auf einen Zeitraum von 45 Tagen ab dem Todesfall beschränkt.
3.3. Einhaltung der Beförderungsreihenfolge der Flugcoupons
3.3.1. Ein Flugticket besteht aus einem oder mehreren Flugcoupons. Jeder Flugcoupon wird für genau eine Flugstrecke ausgestellt. Zum Beispiel: ein Ticket von München nach New York und zurück mit den Flugstrecken München – Wien, Wien – New York, New York – Wien, Wien – München besteht aus vier Flugcoupons bzw. einem Ticket. Ebenso besteht der Flug Wien – München, München – Wien aus zwei Flugcoupons bzw. einem Ticket, unabhängig von einem Aufenthalt in München. Das Ticket, das Sie erworben haben, ist nur gültig für die darauf angegebene Beförderungsreihenfolge. Das von Ihnen bezahlte Entgelt basiert auf unseren Tarifen und wurde speziell anhand der von Ihnen gewählten Reisedaten und der Beförderungsreihenfolge berechnet. Daher gilt das berechnete Entgelt nur für die auf dem Ticket angegebene Beförderungsreihenfolge. Dies stellt einen wichtigen Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen dar. Aufgrund der Marktsituation können Tarife mit mehreren Flugcoupons günstiger sein, als die jeweiligen Flugstrecken. Damit diese günstigeren Tarife nicht unterlaufen werden, hat Austrian Airlines das Abfliegen der Beförderungsreihenfolge als Beförderungsbedingung festgeschrieben.
3.3.2. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Couponreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.
Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben.
Sollten Sie über ein nach den Tarifbedingungen erstattbares Ticket verfügen und noch keine Teilstrecke abgeflogen haben, steht es Ihnen frei, sich den Ticketpreis gemäß den Tarifbestimmungen erstatten zu lassen. Sie verlieren damit Ihren Beförderungsanspruch.
Dieser Artikel 3.3.2 gilt nicht für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich.
3.3.3. Für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich gilt folgendes:
Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit. Im Falle der Nachkalkulation wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.
Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben.
Der Aufpreis kann jederzeit in unserem Callcenter oder bei Ihrer Buchungsstelle abgefragt werden.
Schriftliche Anfragen bitte über unser Kontaktformular.
3.4. Mehrfachbuchungen
In dem Fall, dass für Sie mehrere idente Tickets (d.h. Tickets mit identem Datum, identer Beförderungsreihenfolge der Flug Coupons, identen Passagiernamen, identem Tarif) ausgestellt wurden, sind wir berechtigt, die überzähligen Flugsegmente zu stornieren, so dass nur eine Reise für Sie bestehen bleibt.
4.1. Flugpreise
Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugs- zum Bestimmungsort, ausgenommen anderes ist ausdrücklich vereinbart. Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtterminals sind nicht enthalten. Der Flugpreis wird in Übereinstimmung mit unseren bei Abschluss des Beförderungsvertrages gültigen Tarifen berechnet. Sollten Sie Ihre Reiseroute oder das Datum Ihrer Reise ändern, kann dies daher Einfluss auf den zu bezahlenden Flugpreis haben.
4.2. Steuern, Gebühren und Zuschläge
Anwendbare Steuern, Gebühren und Zuschläge, die durch Regierungs- oder sonstige Behörden oder von Flughafenunternehmen eingehoben werden, sind von Ihnen zu tragen. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie auf diese Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche nicht im Flugpreis inbegriffen sind, hingewiesen.
4.3. Währung
Flugpreise und Zuschläge können in der Währung des Landes bezahlt werden, in dem das Ticket ausgestellt wurde, außer eine andere Währung wird bei oder vor der Bezahlung von uns oder einem unserer Agenten angegeben (z.B. weil die Umrechnung der lokalen Währung nicht möglich ist). Andere Währungen können wir nach unserem Ermessen akzeptieren.
5.1. Zustandekommen des Beförderungsvertrages
5.1.1. Allgemeines
Buchungen sind online auf der Webseite www.austrian.com oder in unserer offiziellen App, telefonisch bei unserem Call Center unter der Service-Nummer +43 5 1766 1000 (Montag bis Sonntag, 08:00 – 20:00 Uhr) sowie vor Ort in einem unserer Ticket Offices möglich. Der Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, nachdem Sie ein rechtlich verbindliches Angebot abgegeben und wir dieses Angebot angenommen haben.
5.1.2. Besonderheiten bei Online-Buchung
Bei Buchung auf der Webseite www.austrian.com oder in unserer offiziellen App geben Sie mit dem Betätigen des Buttons "Jetzt kaufen" oder eines ähnlich bezeichneten Feldes das rechtlich verbindliche Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Dieser Beförderungsvertrag kommt erst mit Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande. Der Zugang erfolgt durch Erscheinen der speicher- und druckbaren Austrian Buchungsbestätigung auf Ihrem Bildschirm bzw. Eingang dieser Buchungsbestätigung per E-Mail an der von Ihnen hinterlegten Kontakt-E-Mail Adresse (je nachdem, was zuerst eintritt).
5.1.3. Besonderheiten bei Barzahlung
Wählen Sie die Zahlungsmethode Barzahlung, steht unsere Annahme Ihres Angebotes – und damit das Zustandekommen des Beförderungsvertrages – unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie das Ticket innerhalb von 24 Stunden ab Abgabe Ihres Angebotes, bei Abflug innerhalb von 24 Stunden ab Abgabe Ihres Angebotes jedoch bis spätestens 2 Stunden vor Abflug bezahlen. Bei Unterbleiben der fristgerechten Bezahlung kommt daher kein Beförderungsvertrag zustande.
5.2. Persönliche Daten
5.2.1. Datenschutz
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und stets nur, sofern und soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten daher insbesondere für Zwecke Ihres Kaufs und Ihrer Bezahlung des/der maßgeblichen Tickets, unserer Erfüllung des Beförderungsvertrages und aller damit zusammenhängenden Nebenleistungen sowie der Durchführung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Datenschutz.
5.2.2. Erfassung von Kontaktdaten
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 996/2010³ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auf unserer Website eine Kontaktperson mit Namen und Telefonnummer oder E-Mailadresse zu nennen, die im Fall eines Flugunfalls verständigt werden soll. Diese Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nach dem letzten von Ihnen angegebenen Flug wieder gelöscht. Bitte beachten Sie, dass diese Daten nicht mit der Buchung verknüpft sind - wenn Sie umbuchen, sind die Daten erneut einzugeben.
3 Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG.
5.3. Sitzplatz
5.3.1. Entgeltliche Sitzplatzreservierung
Im Rahmen einer Sitzplatzreservierung gegen Entgelt haben Sie Anspruch auf eine bestimmte Sitzplatzkategorie (Fenster-, Gang-, oder Mittelplatz, Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit, Sitzplatz in der bevorzugten Zone, Privacy Seat). Im Falle einer durch uns veranlassten Umbuchung, bei Flugausfall oder durch uns vorgenommene Änderungen aus operationellen, Sicherheits- oder sonstigen Gründen wird Ihnen der bezahlte Betrag erstattet, sofern die von Ihnen gewünschte Sitzplatzkategorie nicht erfüllt werden kann. Bei einer durch Sie vorgenommenen Stornierung oder Umbuchung des Tickets wird der für die beantragte Reservierung der Sitzplatzkategorie bezahlte Betrag nicht erstattet.
5.3.2. Unentgeltliche Sitzplatzreservierung
Bei einer unentgeltlichen Sitzplatzreservierung werden wir alles unternehmen, Ihre gewünschte Sitzplatzreservierung zu berücksichtigen; allerdings ist es uns nicht möglich, einen speziellen Sitzplatz zu garantieren. Wir behalten uns jederzeit, auch nach dem Besteigen des Flugzeugs, das Recht vor, Ihnen einen Platz zuzuweisen oder einen zugewiesenen Platz zu ändern. Dies kann aus operationellen, Sicherheits- oder sonstigen Gründen notwendig sein.
5.4. Rückbestätigung von Buchungen
Sie sollten jedenfalls auch die diesbezüglichen Bestimmungen allfälliger anderer, in Ihre Reise involvierter Luftfrachtführer überprüfen. Sollte es erforderlich sein, ersuchen wir Sie, Ihren Flug bei dem in der Spalte "Carrier/Flight" am Ticket aufscheinenden Luftfrachtführer rück zu bestätigen.
6.1. Der spätest mögliche Zeitpunkt zum Check In variiert von Flughafen zu Flughafen: Wir empfehlen daher, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu streichen, sollten Sie die vorgegebenen Check In-Zeiten nicht einhalten. Gerne werden wir oder unsere Agenten Sie hinsichtlich der Check In Zeiten Ihres ersten Fluges mit uns informieren. Sie können diese Zeiten auch aus unseren Flugplänen entnehmen. Bezüglich jedes Anschluss- oder Rückflugs auf Ihrer Reise müssen Sie sich jedoch selbst informieren.
6.2. Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlässlich des Check In bekannt gegeben wurde.
6.3. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig am Abfertigungsort (Check In) oder am Flugsteig (Boarding) einfinden, können wir Ihre Buchung streichen.
Wir behalten uns vor, Ihnen nach unserem Ermessen die Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks auf unseren Flügen zu verweigern, sofern wir Ihnen dies zuvor schriftlich mitgeteilt haben. Unter diesen Umständen erhalten Sie natürlich eine Rückerstattung des Flugpreises.
Außerdem dürfen wir Ihnen oder Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern, wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder wir begründeter Weise der Meinung sind, er werde eintreten:
- 7.1. sofern diese Maßnahme notwendig ist, um anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zu entsprechen; oder
- 7.2. Ihre Beförderung oder der Transport Ihres Gepäcks die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort der Passagiere oder der Crew gefährden oder bedrohen könnte; oder
- 7.3. Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihre Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, andere Passagiere, die Crew oder Eigentum darstellt; oder
- 7.4. Sie bereits auf einem früheren Flug erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht haben und wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten; oder
- 7.5. Sie sich geweigert haben, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder
- 7.6. Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder
- 7.7. Sie scheinbar nicht über gültige Reisedokumente verfügen, oder versuchen, in ein Land einzureisen, das Sie lediglich als Transitpassagier bereisen dürfen bzw. für das Sie nicht die gültigen Reisedokumente haben, Sie Ihre Dokumente während der Reise zerstören oder diese nicht – gegen Erhalt einer entsprechenden Bestätigung – auf Verlangen der Crew übergeben wollen; oder
- 7.8. Sie ein unrechtmäßig oder weder bei uns noch bei einem unserer Agenten erworbenes oder ein als gestohlen gemeldetes Ticket vorlegen oder Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind; oder
- 7.9. Sie unsere Sicherheits- und Warnhinweise oder sonstigen Anweisungen nicht beachten.
8.1. Freigepäck
Je nach Tarif können Sie Gepäck in bestimmtem Ausmaß als Freigepäck mitführen.
8.2. Übergepäck
Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäcksgrenze hinaus ist zuschlagspflichtig. Diesbezügliche Informationen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3. Als Gepäck nicht anzunehmende Gegenstände
8.3.1. Als Gepäck dürfen Sie nicht mit sich führen:
- 8.3.1.1. Gegenstände, die geeignet sind, das Fluggerät, Personen oder Gegenstände an Bord zu gefährden, insbesondere die in den "Dangerous Goods Regulations" der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und der IATA (International Air Transport Association) und in anderen Bestimmungen (weiterführende Informationen sind bei uns erhältlich) ersichtlichen Gegenstände;
- 8.3.1.2. Gegenstände, deren Transport nach den Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen wird, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;
- 8.3.1.3. Gegenstände, die nach unserer Ansicht wegen ihrer Gefährlichkeit, Unsicherheit, ihres Gewichtes, ihrer Größe, Form oder Art, ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung als Gepäck ungeeignet sind; Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3.2. Feuerwaffen und Munition, ausgenommen für Jagd- und Sportzwecke sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, wobei Feuerwaffen entladen und gesichert sowie entsprechend verpackt sein müssen und der Transport von Munition den in Artikel 8.3.1.1. genannten Regelungen unterliegt.
8.3.3. Waffen, wie z.B. antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer u.ä. können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden; das Mitführen in der Kabine ist allerdings nicht gestattet.
8.3.4. Befinden sich dennoch irgendwelche Gegenstände, wie in 8.3.1 und 8.3.2 erwähnt, in Ihrem Gepäck, haften wir nicht für Verlust oder Schäden an diesen Gegenständen, vorausgesetzt der Verlust bzw. die Schäden wurden von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
8.4. Recht auf Verweigerung der Beförderung
8.4.1. Wir behalten uns vor, die Beförderung der in Artikel 8.3 genannten Gegenstände abzulehnen bzw. die Weiterbeförderung aller solcher allenfalls im Laufe der Beförderung entdeckter Gegenstände zu verweigern. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung von Gepäck zu verweigern, das über der erlaubten Freigepäcksgrenze liegt und das nicht vor Beginn ihrer Reise von uns auf der angemeldeten Strecke bestätigt wurde, bzw. für das nicht der anwendbare Zuschlag (z.B. Übergepäck oder Sportgepäck) entrichtet wurde. Für die weitere Disposition der nicht akzeptierten Gepäcksstücke sind Sie selbst verantwortlich und wir übernehmen keine Haftung.
8.4.2. Wir erlauben uns, die Beförderung von Gegenständen abzulehnen, welche von uns aufgrund ihrer Größe, Form oder Art, Gewicht, Inhalt, oder aus Sicherheits- oder operationellen Gründen oder aus Gründen des Wohlbefindens anderer Passagiere als für den Transport ungeeignet befunden werden. Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.4.3. Wir erlauben uns, Gepäck für die Beförderung abzulehnen, wenn es unserer Meinung nach nicht ordentlich und sicher verpackt ist. Informationen über Verpackungen, welche wir nicht akzeptieren, sind auf Anfrage erhältlich.
8.5. Durchsuchung von Personen und Gepäck
Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie in eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihres Gepäcks einwilligen. Auch im Falle Ihrer Abwesenheit kann Ihr Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob Sie in Ihrem Gepäck Gegenstände wie in Artikel 8.3 beschrieben zum Transport übergeben haben oder mitführen. Sollten Sie in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, können wir Ihnen und Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass Ihr Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, haften wir grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.6. Aufgegebenes Gepäck
Bei Übergabe des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes aufgegebene Gepäckstück eine Gepäcksmarke aus.
8.6.1. Auf jedem aufgegebenen Gepäck muss Ihr Name oder eine andere Möglichkeit zur Identifizierung angebracht sein.
8.6.2. Ihr aufgegebenes Gepäckstück wird auf demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. In diesem Fall wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug durch uns oder durch eine unserer Partner Airlines befördert und Ihnen an Ihrem Aufenthaltsort ausgeliefert, soweit nicht Ihre Anwesenheit bei den Zollformalitäten erforderlich ist.
8.7. Handgepäck
8.7.1. Die Maximalgröße und das Maximalgewicht für nicht aufgegebenes Gepäck sind zu beachten. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Gepäckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden. Je nach Tarif können Zusatzkosten für die Gepäcksaufgabe anfallen.
8.7.2. Gegenstände, die für den Transport im Laderaum nicht geeignet sind (wie z.B. Musikinstrumente) und nicht unter die Bestimmungen des Artikels 8.7.1 fallen, können für die Beförderung in der Kabine nur angenommen werden, wenn wir rechtzeitig darüber informiert wurden und Ihnen der Transport von uns zugesagt wurde. Wir erlauben uns, dafür einen Zuschlag einzuheben. Diesbezügliche Informationen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.8. Abholung und Ausfolgung des aufgegebenen Gepäcks
8.8.1. Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Zwischenlandung zur Verfügung gestellt wird. Sollten Sie es nicht binnen fünf Tagen nach Ankunft des Gepäcks bzw. Verständigung von der Ankunft abholen, erlauben wir uns, eine Lagergebühr einzuziehen. Die Lagergebühr entspricht jener Gebühr, die auf dem jeweiligen Flughafen für die Verwahrung Ihres Reisegepäcks zu bezahlen wäre, maximal jedoch EUR 10 pro Tag. Verlangen Sie Ihr Gepäck nicht binnen drei Monaten ab dessen Bereitstellung, entsorgen wir es und haften keinesfalls für dadurch entstehende Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenüber Konsumenten nur insofern, als die Nichtabholung des Gepäcks nicht durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Sollten uns noch Beträge geschuldet werden, erfolgt die Auslieferung des Gepäcks gegen Bezahlung der offenen Beträge.
8.8.2. Ausschließlich der Besitzer der Gepäckseinlösemarke ist berechtigt, das Gepäck entgegenzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, uns zu vergewissern, dass der Inhaber der Gepäckseinlösemarke der berechtigte Empfänger des auszuliefernden Gepäcks ist.
8.8.3. Verlangt eine Person aufgegebenes Gepäck und kann sie keine Gepäckeinlösemarke vorweisen, werden wir dieser Person das Gepäck nur ausfolgen, wenn diese uns ausreichend glaubhaft machen kann, dass sie der Besitzer dieses Gepäckstückes ist.
8.9. Haustiere und Assistenzhunde
8.9.1. Die Beförderung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren unterliegt unserer Zustimmung und den nachfolgenden Bedingungen:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß in Versandkäfigen eingeschlossen und mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreiseerlaubnissen und anderen von den jeweiligen Ländern geforderten Einreise- oder Transitpapieren versehen sein. Wir behalten uns vor, Art und Weise der Beförderung festzulegen und die Zahl der für einen Flug zulässigen Tiere zu begrenzen.
8.9.2. Das Gewicht der Tiere, von Versandkäfigen und mitgeführtem Tierfutter ist nicht im Freigepäck des Fluggastes enthalten. Für den Transport sind Übergepäckentgelte zu entrichten.
8.9.3. Ein für den Fluggast erforderlicher anerkannter Begleithund wird kostenlos und soweit möglich in der Kabine befördert; bitte beachten Sie Absatz 8.9.5.
8.9.4. Auf Flügen in die oder aus den Vereinigten Staaten von Amerika gewährleistet Austrian Airlines in dem von 14 C.F.R. Part 382 und anderen Gesetzen vorgeschriebenen Umfang die kostenlose Mitnahme eines Assistenztiers durch eine Person mit Behinderung, soweit die Begleitung durch ein Assistenztier erforderlich ist, um den Passagier bei der Verrichtung von Arbeiten oder Aufgaben zu seinen Gunsten zu unterstützen. Für die Beförderung gelten die abrufbaren Voraussetzungen unter:
Austrian Airlines akzeptiert ausschließlich Hunde als Assistenztiere. Ein Passagier mit einer Behinderung, der mit einem Assistenzhund reist, übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit, die Gesundheit, das Wohlbefinden und das Verhalten seines Assistenzhundes. Dies gilt auch für die Interaktion des Assistenzhundes mit anderen Fluggästen und Besatzungsmitgliedern während er sich an Bord des Flugzeugs oder im Gate-Bereich befindet. Ein Passagier mit einer Behinderung, der mit einem Assistenzhund reist, trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren staatlichen Gesetze, Vorschriften und Anforderungen, die in dem Land, Staat oder Gebiet gelten, aus dem und/oder in das der Assistenzhund befördert wird und/oder in dem sich ein Zwischenziel des Passagiers befindet. Dies gilt insbesondere für erforderliche Gesundheitszeugnisse, Genehmigungen und Impfungen. Die Haftung des Passagiers umfasst auch alle anfallenden Kosten oder Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften ergeben, wozu auch die Unterbringung des Assistenzhundes in Quarantäne bei Ankunft gehören kann.
8.9.5. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die sichere und störungsfreie Durchführung eines Fluges ist, dass Ihr Tier so ausgebildet ist, dass es sich in einer öffentlichen Umgebung gut benimmt. Wir erlauben die Mitnahme des Tieres in der Kabine nur unter der Voraussetzung, dass Ihr Tier Ihnen gehorcht und sich angemessen verhält. Wenn sich Ihr Tier nicht angemessen benimmt, kann Ihr Hund im Frachtraum transportiert werden (wenn ein Transportbehälter zur Verfügung steht), oder die Beförderung kann verweigert werden.
In der Kabine mitreisende Tiere (gegebenenfalls einschließlich Transportbehältnis) müssen in den Fußraum Ihres Sitzplatzes passen und während des gesamten Aufenthalts an Bord angemessen gesichert sein.
8.9.6. Sie tragen die Verantwortung für Sicherheit, Gesundheit und Benehmen Ihres Tieres und haften für die Einhaltung aller Einreise-, Ausreise-, Gesundheits- und sonstiger Vorschriften die für die Einreise in oder die Durchreise durch die jeweiligen Staaten gelten.
Sie haften für alle Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung diese Verpflichtung ergeben sowie für alle Schäden, die von Ihnen mitgeführte Tiere verursachen und stellen uns von jeder Haftung frei, soweit wir den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
Wir bemühen uns nach besten Kräften, Annullierungen, Nichtbeförderungen in Folge von Überbuchung und Verspätungen zu vermeiden. Sollte dennoch ein Flug verspätet sein oder annulliert werden bzw. werden Sie aufgrund einer Überbuchung nicht transportiert, haben Sie Ansprüche entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
10.1. Ticketerstattung
In Übereinstimmung mit den anwendbaren Tarifbestimmungen erstatten wir ein Ticket oder einen unbenützten Teil davon wie folgt:
- 10.1.1. Wir sind berechtigt, die Erstattung entweder an jene Person, die im Ticket genannt ist oder die das Ticket bezahlt hat vorzunehmen, vorausgesetzt letzteres wird uns zufrieden stellend nachgewiesen.
- 10.1.2. Außer im Falle des Verlustes des Tickets werden wir eine Erstattung nur gegen Übergabe des Tickets und aller unbenutzter Flug Coupons vornehmen.
10.2. Erstattungsbetrag bei freiwilliger Erstattung
Sollten Sie aus anderen als den in Artikel 9. genannten Gründen Anspruch auf Erstattung haben, berechnet sich der Erstattungsbetrag wie folgt:
- 10.2.1. wurde kein Teil des Tickets abgeflogen, wird der bezahlte Flugpreis abzüglich anwendbarer Stornogebühren gemäß den geltenden Tarifbestimmungen ersetzt;
- 10.2.2. wurde ein Teil des Tickets abgeflogen, wird die Differenz zwischen dem bezahlten Flugpreis und dem Preis für den Teil der Strecke, der abgeflogen wurde, abzüglich anwendbarer Stornogebühren gemäß den geltenden Tarifbestimmungen ersetzt.
10.3. Erstattung eines in Verlust geratenen Tickets
- 10.3.1. Sollten Sie ein Ticket oder einen Teil davon verlieren und Sie uns diese Tatsache ausreichend nachweisen, werden wir Ihnen gegen Bezahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr und nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets den Ticketpreis unter folgenden Bedingungen erstatten:
- 10.3.2. Sollten wir oder einer unserer Agenten das Ticket verlieren, werden wir es natürlich ersetzen.
10.4. Ablehnung von Erstattungen
Wir erlauben uns, den Ersatz eines Tickets, das uns oder den Behörden eines Landes als Beweis für die Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt wurde, abzulehnen; es sei denn, Sie weisen zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben, oder dass Sie das Land mit einem anderen Luftfrachtführer oder Beförderungsmittel verlassen werden.
10.5. Erstattungsart und Währung
Wir behalten uns das Recht vor, die Erstattung in derselben Art und Währung vorzunehmen, in der das Ticket bezahlt wurde.
10.6. Erstatter
Erstattungen werden grundsätzlich nur von dem Luftfrachtführer oder Agenten vorgenommen, der das Ticket ursprünglich ausgestellt hat.
11.1. Allgemeines
Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach unserem begründeten Ermessen derart, dass
- das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,
- Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen, insbesondere in Fällen betreffend das Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, oder
- Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,
werden wir jene Maßnahmen ergreifen, die wir für geeignet erachten, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen können wir Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen.
Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.
Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.
11.2. Elektronische Geräte
Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte bis zu einem Gewicht von 1 kg (2.2 lbs), wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet (Ausnahme hiervon ist die alleinige Aktivierung des W-Lan zur Nutzung des Austrian FlyNet); sofern solche Geräte mehr als 1 kg (2.2 lbs) Kilogramm wiegen oder aufgrund ihrer Größe nicht in die Sitztasche passen (z.B. Standard-Laptops), müssen diese während des Rollens, des Starts und der Landung des Flugzeuges ausgeschaltet und verstaut werden. Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck). Die Verwendung anderer elektronischer Geräte mit Sendefunktion (z.B. ferngesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Hörbehelfe und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden.
Sofern es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, kann die Verwendung elektronischer Geräte durch die Besatzung jederzeit untersagt werden.
12.1. Sofern wir für Sie von der Beförderung verschiedene Leistungen Dritter vermitteln oder Dokumente für die Erbringung einer anderen Beförderungsleistung oder Dienstleistung als der Flugleistung durch einen Dritten ("Nebenleistungen") ausstellen, wie zB durch Hotels oder Mietwagenunternehmen, handeln wir lediglich als Ihr Vertreter. Der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem maßgeblichen Dritten zustande. Wir sind nicht Vertragspartner.
12.2. Im Falle einer Buchung eines Austrian myHoliday Packages wird für Leistungen aus dem betreffenden Package durch unsere Vermittlung ein Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweils ausgewählten Vertragspartner begründet. Ansprüche aus diesen Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich direkt zwischen den Vertragspartnern. Im Hinblick auf Austrian myHoliday Packages sind wir lediglich Subunternehmer Ihres Vertragspartners für den Flug und/oder Transport, soweit dieser von uns unmittelbar oder gemeinsam mit einem Code Share Partner erbracht wird. Hinsichtlich aller anderen angebotenen Leistungen treten wir ausschließlich als Vermittler auf. Bitte beachten Sie, dass die Austrian myHoliday Packages nur in Kombination mit einem Austrian Airlines Flug erhältlich sind. Eine Buchung ohne Flug ist nicht möglich.
13.1. Allgemeines
13.1.1. Sie sind selbst verantwortlich, alle für Ihre Reise notwendigen Dokumente und Visa zu beschaffen sowie sämtliche Gesetze und Bestimmungen der Länder, aus denen oder in die Sie reisen oder durch die Sie reisen, einzuhalten.
13.1.2. Wir tragen keine Verantwortung für die Folgen, die aus der Nichtbeibringung dieser Dokumente oder der Nichtbefolgung dieser Gesetze oder Bestimmungen herrühren.
13.2. Reisedokumente
Bereits vor Antritt der Reise müssen Sie sämtliche Dokumente betreffend Aus- und Einreise, die Gesundheit oder andere, durch Gesetz, Verordnung oder sonstige Bestimmung der betroffenen Länder geforderte Papiere, vorweisen und uns gestatten, Kopien anzufertigen und einzubehalten.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Fall der Nichteinhaltung dieser Vorschriften, oder im Fall, dass Ihre Reisedokumente nicht ordnungsgemäß erscheinen, die Beförderung zu verwei-gern. Wir haften nicht, wenn wir im guten Glauben der Ansicht sind, dass nach unserer Auffassung maßgebliche Vorschriften Ihre Beförderung nicht zulassen und wir sie Ihnen deshalb verweigern. Außerdem haften wir nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung von Formalitäten entstehen, wenn Sie befördert wurden, obwohl Ihnen die Beförderung zu verweigern war.
13.3. Einreiseverweigerung
Sollte Ihnen in irgendeinem Land die Einreise verweigert werden, müssen Sie alle daraus folgenden Kosten, Strafen oder über uns verhängte Bußen sowie den Rücktransport aus diesem Land selbst tragen. Der für den Transport an den Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde, bezahlte Flugpreis kann Ihnen in diesem Fall nicht erstattet werden.
13.4. Haftung des Fluggastes für Strafen, Kosten der Anhaltung, etc.
Sollten wir angehalten werden, Strafen oder Kosten für Ihre Anhaltung zu bezahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt oder entsprechende (Reise-) Dokumente nicht ordnungsgemäß vorgelegt haben, haben Sie uns auf Verlangen sämtliche in diesem Zusammenhang aufgewendeten Beträge zu ersetzen. können dafür die von Ihnen an uns bezahlten Gelder für nicht genutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gegenstände verwenden.
Wir behalten uns außerdem das Recht vor, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Sicherstellung der Zahlung zu gewährleisten.
13.5. Zollkontrolle
Auf Verlangen haben Sie der Durchsicht Ihres aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- und andere Behörden beizuwohnen. Wir haften nicht für den Ihnen durch die Durchsicht Ihres Gepäcks oder durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstandenen Schaden.
13.6. Sicherheitskontrolle
Sie haben sich allen Sicherheitskontrollen durch die Behörden, den Flughafen, die Luftfrachtführer oder uns zu unterziehen.
Wird eine Beförderung durch uns und andere Luftfrachtführer aufgrund eines Tickets durchgeführt, stellt diese in Bezug auf das Abkommen eine einheitliche Leistung dar. In diesem Zusammenhang siehe jedoch Artikel 15.3.2.
15.1. Anwendbares Recht
Hinsichtlich unserer Schadenshaftung werden das Abkommen sowie die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 (alle Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung) angewendet.
15.2. Allgemeine Bestimmungen
15.2.1. Wir sind von der Haftung ganz oder teilweise befreit, wenn der Schaden durch Ihr Verschulden verursacht oder mitverursacht wurde.
15.2.2. Stellen wir Tickets für die Beförderung auf Flügen eines anderen Luftfrachtführers aus oder nehmen wir Gepäck zur Beförderung auf Flügen eines anderen Luftfrachtführers an, so handeln wir lediglich als Agent für diesen anderen Luftfrachtführer. Hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks haben Sie das Recht, auch den ersten oder den letzten Luftfrachtführer wegen Schadenersatzes in Anspruch zu nehmen.
15.2.3. Wir haften nicht für Schäden, die direkt oder indirekt auf die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, Vorschriften oder Verordnungen oder darauf zurückzuführen sind, dass Sie denselben nicht nachkommen, oder die in einem von uns nicht zu vertretenden Umstand ihren Ursprung haben.
15.2.4. Unsere Haftung übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für Schadenersatz mit pönalem Charakter. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenüber Konsumenten nur insofern, als wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und uns die durch diese Schäden betroffenen Interessen des Konsumenten beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
15.2.5. Ausschluss und Beschränkungen unserer Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Agenten, Bediensteten, Vertreter sowie jeder Person, deren Fluggerät wir benutzen, einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der gegebenenfalls von uns und den genannten Personen als Schadenersatz insgesamt zu leisten ist, darf die für uns geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
15.2.6. Ungeachtet der Bestimmung von Artikel 15.4.2 haften wir nicht, wenn wir beweisen, dass wir, unsere Leute und sonstige Personen, deren wir uns zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedienen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass wir diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
15.2.7. Keine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen bedeutet einen Verzicht auf einen Haftungsausschluss oder auf eine Haftungsbeschränkung nach dem Abkommen oder nach dem anwendbaren Recht.
15.3. Haftung für Personenschäden
15.3.1. Unbeschränkte Haftung
Unsere Haftung für Schäden aufgrund der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung eines Passagiers durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen ist betragsmäßig grundsätzlich nicht beschränkt.
15.3.2. Verzicht auf Haftungsbefreiung
Für Schäden bis zu einem Betrag im Gegenwert von 128.821 SZR (entspricht per 27.12.2019 einem Betrag von EUR 160.309,80) verzichten wir auf die Haftungsbefreiung durch den Beweis gemäß Artikel 20 des Abkommens.
15.3.3. Vorauszahlungen
Im Fall eines Schadenseintritts werden wir unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 15 Tagen ab Feststellung der Identität jener natürlichen Person, die zum Schadenersatz berechtigt ist, eine Vorauszahlung auf den Schadenersatzbetrag leisten, welche zur Deckung der unmittelbaren finanziellen Bedürfnisse erforderlich ist. Im Falle des Todes eines Passagiers beträgt diese Vorauszahlung den Gegenwert von mindestens 16.000 SZR (entspricht per 04.01.2010 einem Betrag von EUR 17.424,00). Diese Vorauszahlung ist auf den endgültigen Schadenersatzbetrag anrechenbar.
15.3.4. Haftungsausschluss
Übernehmen wir Ihre Beförderung, obwohl diese aufgrund Ihres Alters oder Ihres geistigen oder körperlichen Zustandes derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für Sie darstellt, oder diese zu befürchten ist, so haften wir nicht für Schäden in dem Ausmaß, in dem sie durch diesen Zustand verursacht oder mitverursacht worden sind. Falls die Beförderung aus diesen Gründen für Sie eine Gefährdung darstellen könnte, sind Sie verpflichtet, uns darüber vorab zu informieren, damit wir die Möglichkeiten für eine gefahrlose Beförderung überprüfen können.
15.4. Haftung für Gepäckschäden
15.4.1. Unsere Haftung für Reisegepäck ist auf den Betrag von 1.288 SZR (entspricht per 27.12.2019 einem Betrag von EUR 1.602,84) je Reisendem beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Leuten verursacht worden ist, die entweder vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass wahrscheinlich ein Schaden eintreten wird; im Fall einer Handlung oder Unterlassung unserer Leute ist außerdem nachzuweisen, dass diese in Ausführung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
15.4.2. Wir haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in Ihrem Gepäck verursacht werden. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Passagiers oder an unserem Eigentum, haben Sie uns für alle Schäden und Aufwendungen, die uns hieraus entstehen, zu entschädigen.
15.4.3. Befinden sich Gegenstände, wie in 8.3.1 und 8.3.2 erwähnt, in Ihrem Gepäck, haften wir nicht für Verlust oder Schäden an diesen Gegenständen, vorausgesetzt der Verlust bzw. die Schäden wurden von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt (siehe auch Art 8.3.4.).
16.1. Anzeige von Schäden
Sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen, stellt die Entgegennahme des Gepäcks ohne unverzügliche Reklamation zum Ausfolgezeitpunkt einen ausreichenden Beweis dafür dar, dass das Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag übergeben wurde.
Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, Anzeige über den Schaden erstatten; das gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Frist abgesendet werden.
16.2. Ausschlussfrist für Klagen
Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tag der Ankunft des Flugzeuges am Bestimmungsort oder vom dem Tag, an welchem das Flugzeug am Bestimmungsort hätte ankommen sollen oder von dem Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichtes.
Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks finden in Übereinstimmung mit bestimmten anderen anzuwendenden oder von uns erlassenen Vorschriften statt. Diese von Zeit zu Zeit abgeänderten Vorschriften sind wichtig und betreffen unter anderem die Beförderung unbegleiteter Kinder, Beschränkungen des Transportes elektronischer Geräte, den Konsum alkoholischer Getränke an Bord, etc.
Die Überschriften der einzelnen Artikel dienen lediglich der Übersicht und sind nicht für eine Auslegung der Bestimmungen heranzuziehen.
Keiner unserer Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten ist berechtigt, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder sonstige Bestimmungen zu ergänzen, abzuändern oder auf deren Anwendung zu verzichten.
Sollte sich aus den Bestimmungen des Abkommens oder anderen anwendbaren Rechts kein Gerichtsstand ergeben, können Klagen gegen uns nur beim sachlich zuständigen Gericht in Wien eingebracht werden. Für Klagen von Konsumenten gegen uns gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können sich Konsumenten auch an eine Einrichtung zur alternativen Streitbelegung wenden:
Für Online-Buchungen hat die Europäische Kommission eine entsprechende Streitbeilegungsplattform eingerichtet:
Unabhängig davon, ob die Buchung online oder auf andere Weise erfolgte, können sich Konsumenten an eine der folgenden Einrichtungen zur alternativen Streitbeilegung wenden:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien
+43 1 5050 707 740
Einbringung der Beschwerde per Post; oder per Fax an +43 1 5050707 180.
Einbringung der Beschwerde online unter:
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Schlichtung Reise & Verkehr e.V., Fasanenstraße 81, D-10623 Berlin.
Die Europäische Kommission stellt ebenfalls eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die für Beschwerden genutzt werden kann. Diese Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/