Häufige Fragen zu Gepäck
Allgemeine Fragen
In jedem unserer Tarife ist mindestens ein Handgepäckstück inkludiert. Weitere Infos dazu finden Sie bei unseren Freigepäckgrenzen.
Nein, die Freigepäckgrenze ändert sich nicht.
1. Grundsätzlich ist das Durchchecken von Gepäck möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Anschlussflug startet vom selben Flughafen wie der Hinflug (kein Flughafenwechsel).
- Der Anschlussflug ist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden geplant. Ausnahme: Bei von United Airlines durchgeführten Flügen muss die Anschlusszeit innerhalb von 12 Stunden liegen, ansonsten gilt der Flug nicht als Anschlussflug.
- Die Mindestumsteigezeit wird eingehalten
- Das Durchchecken wird von den Regulierungen der lokalen Behörden erlaubt, z.B.: Zoll
2. Wenn Sie im Besitz von separaten Tickets sind, ist das Einchecken von Gepäck gemäß den oben genannten allgemeinen Regeln gestattet und wenn:
- Der Flug von einer beliebigen Fluggesellschaft innerhalb der Lufthansa Group durchgeführt wird
oder - Der Flug von einer Fluggesellschaft der Star Alliance durchgeführt wird
In allen anderen Fällen ist das Einchecken von Gepäck auf einen Anschlussflug bei separaten Tickets nicht gestattet.
Bei Flügen, bei denen der Ziel- und/oder Herkunftsflughafen nicht in beide Richtungen gleich ist, oder wenn Sie einen Zwischenstopp von mehr als 24 Stunden haben, wird die Gepäckgebühr des am weitesten entfernten Punktes auf die gesamte Strecke erhoben.
Ja, die Kosten für Übergepäck gelten pro Gepräckstück pro Strecke.
Auf Ihrer Buchungsbestätigung steht, wie viel Freigepäck Sie mitnehmen dürfen. Wenn auf einem Flug mehr Gepäck kostenlos akzeptiert wird, besteht auf anderen Flügen kein Anspruch auf mehr Freigepäck. Übergepäck ist kostenpflichtig.
Ja, das erste Gepäckstück im "Light" Tarif kann nach Ticketausstellung in Ihrem Reisebüro für individuelle Personen, die in einer Gruppenbuchung gebucht sind, hinzugebucht werden. Ein Kauf via austrian.com ist für Passagiere, die in einer Gruppenbuchung gebucht sind, nicht möglich.
Eine Wertdeklaration ist bis spätestens 48 Stunden vor Abflug möglich. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Haftungsbestimmungen.
Bei der Buchung einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten die Gepäckregelungen der Fluggesellschaft, welche die bedeutsamste Strecke (in der Regel die geographisch längste Strecke) des Reisewegs zurücklegt und unter deren Flugnummer diese Strecke gebucht wurde. Es ist dabei unerheblich, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt.
Wenn Ihre Reise in den USA oder Kanada beginnt oder endet, bestimmt gemäß US-DOT (United States Department of Transportation) bzw. gemäß CTA (Canadian Transportation Agency) die erste im Ticket eingetragene Fluglinie Ihre Gepäckregeln.
Handgepäck
Ja, Sie können ein Handgepäckstück mitnehmen.
In der Business Class dürfen Sie zwei Handgepäckstücke mitnehmen.
Wir empfehlen Ihre Medikamente im Handgepäck im persönlichen Gegenstand zu transportieren, falls Ihr Handgepäckskoffer im Frachtraum transportiert werden muss.
Für Ihr Handgepäck und persönliche Gegenstände sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Musikinstrument mit in die Kabine zu nehmen. Je nach Gewicht und Größe können Sie es als Handgepäck mitführen oder Sie müssen ein weiteres Ticket hinzukaufen. Des Weiteren können Sie Ihr Musikinstrument auch als zusätzliches Gepäckstück mitnehmen und abgeben.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Musikinstrument in einem Hartschalenkoffer verpackt sein sollte, bei dem möglichst wenig Bewegungsspielraum und eine gute Polsterung besteht. Nur so können wir sicherstellen, dass es beim Transport im Laderaum nicht beschädigt werden kann. Dies gilt auch für Musikinstrumente, die nicht als Handgepäck in der Kabine akzeptiert werden können und kurzfristig verladen werden müssen. Herkömmliche Transport-Cases eignen sich nicht für die Beförderung.
Bitte wenden Sie sich unbedingt an unser Servicecenter, wenn Ihr Musikinstrument die Maße 55 x 40 x 23 cm und/oder das Gewicht von 8kg überschreiten, denn es muss ein Sitzplatz hinzugebucht werden. Dies muss gemeinsam mit Ihrer Ticketbuchung erfolgen. Die Preise für die Mitnahme Ihres Musikinstrumentes richten sich nach den verfügbaren Ticketpreisen.
Musikinstrumente, die Sie für die Mitnahme in der Kabine hinzubuchen möchten, dürfen die folgenden Maß- und Gewichtsangaben nicht überschreiten:
- 155 x 42 x 25 cm (Höhe x Breite x Tiefe) für Musikinstrumente, die auf dem Boden vor dem Sitz stehen
- 110 x 42 x 50 cm (Höhe x Breite x Tiefe) für Musikinstrumente, die am Sitz befestigt werden
- 75 kg Maximalgewicht
Melden Sie den Verlust dem Fundbüro des jeweiligen Flughafens.
Gepäck im Light Tarif
Sie können das erste Gepäckstück im "Light" Tarif über unsere Webseite, das Austrian Airlines Guest Service Team, Ihr Reisebüro oder direkt am Flughafen dazukaufen. Dabei wird der Preis für einen Kauf am Flughafen höher sein als für den Kauf vorab. Die Gebühr fällt jeweils einmal für die Hin- und einmal für die Rückreise an.
Hinweis: Im Falle von Reisewegunterbrechungen (Stopover) muss das Gepäck erneut bezahlt werden.
Das erste Gepäckstück kann nur im Zusammenhang mit einem "Light" Tarif erworben werden. Dieses Gepäckstück kostet weniger als ein zusätzliches Gepäckstück (Übergepäck).
Sportgepäck
Verspätetes Gepäck
Beschädigtes Gepäck
1 Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
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Die E-Mail-Kommunikation mit den Lufthansa Group Airlines ist nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies insbesondere beim Versand von personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Kontaktdetails oder Reiseinformationen, und vermeiden Sie ihre Nennung vor allem im Betreff.