Umweltkostenzuschlag
Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flugsegmente mit Abflügen aus den EU-27-Ländern sowie aus Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Der Zuschlag fällt ebenfalls an, wenn das entsprechende Flugsegment von bestimmten Joint-Venture-Partnern durchgeführt wird.
Der Zuschlag deckt einen Teil der stetig steigenden Zusatzkosten, die durch gesetzliche Umweltauflagen wie der SAF-(Sustainable Aviation Fuel) Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS- („Emission Trading System“) Programms und weiteren nationalen und internationalen Gesetzen entstehen.
Die Lufthansa Group informiert Fluggäste über den Umweltkostenzuschlag, der für ihr jeweiliges Flugticket gilt:
Der Zuschlag wird erhoben, wenn das Flugsegment von einer der folgenden Lufthansa Group Airlines vermarktet und durchgeführt wird:
- 4Y (Discover Airlines)
- EN (Air Dolomiti)
- EW (Eurowings)1
- LH (Lufthansa)
- LX (Swiss International Airlines)
- OS (Austrian Airlines)
- SN (Brussels Airlines)
- VL (Lufthansa City Airlines)
- WK (Edelweiss)
Gültig für Abflüge aus den folgenden Ländern:
- EU-27
- Schweiz
- Großbritannien
- Norwegen
- Gültig für Tickets, die am bzw. nach dem 26. Juni 2024 ausgestellt worden sind
- Gültig für Abflüge am bzw. nach dem 01. Jänner 2025
- Alle Zug- und Busabschnitte
- Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen
1 Ausnahme: Umweltkostenzuschlag gilt aktuell nicht für EW-Tickets, die auf www.eurowings.com verkauft werden
Höhe des Umweltkostenzuschlags
Kostenzuschlag für Kurz- bis Mittelstreckenflüge
- Economy Class: EUR 1 bis EUR 5
- Business Class: EUR 1,50 bis EUR 7
Kostenzuschlag für Langstreckenflüge:
- Economy Class: EUR 6 bis EUR 12
- Premium Economy Class: EUR 9 bis EUR 18
- Business Class: EUR 18 bis EUR 36
- First Class: EUR 36 bis EUR 72
Die genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird in den Preisdetails angezeigt.
Sobald das Ticket ein Flugsegment umfasst, welches eine Nicht-Lufthansa Group-Airline durchführt, wird der Umweltkostenzuschlag unter der Bezeichnung „Internationaler/Nationaler Zuschlag“ angezeigt. Dies ist technisch bedingt nicht anders möglich.