Stückbeschränkung (inklusive Lithium Batterien *): 20 Stück pro Fluggast
* Die Stückbeschränkung schließt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gel-Batterien oder AGM-Batterien
Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien
Transportbedingungen von auslaufsicheren Nass- und Trockenbatterien:
- Auslaufsichere Nassbatterien (z.B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Hitze entwickeln können.
- Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.